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Statistische oder personenbezogene Daten: die zentrale Datenschutz-Frage beim Geomarketing.
Foto: Pixelquelle
Neben den Aufsichtsbehörden haben vor allem die Medien und damit die Öffentlichkeit ein hohes Interesse an den Aktivitäten von Anbietern und Nutzern. Denn gerade der Datenschutz ist ein Thema, das stark von der öffentlichen Wahrnehmung bestimmt wird. Im medialen Diskurs lauern aber auch die Gefahren der Entsachlichung und Polemisierung des Themas. Einer der wenigen Artikel einer bekannten deutschen Publikation unterstellte beispielsweise noch im Sommer, dass „Werbestrategen von jedem Haushalt Bierkonsum, Arthroserisiko und Zahlungsmoral kennen.“ Doch stimmt diese Unterstellung? Wird der Konsument mit den Methoden des Geomarketings wirklich zum gläsernen Bürger? Datenschutz richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben, wird aber stark von dem Öffentlichkeitsdruck gesteuert. Eine Sprecherin des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit in Nordrhein-Westfalen bestätigt, dass „eine 50 Personen zählende Einrichtung Ressourcen hat, eine flächendeckende Überprüfung von Produkten und Projekten durchzuführen.“ Die Folge: Die Medien sorgen dafür, welche Bereiche genauer unter die Lupe genommen werden.
Anders sieht es bei der Berücksichtigung des Wohnortes aus. Bei Adressdaten erlaubt der Gesetzgeber die Nutzung für Werbezwecke. Eine Einwilligung der Betroffenen in die Verwendung ihrer Daten ist somit nicht vonnöten. Thilo Weichert betont jedoch, dass die Frage im Raum stehen bleibt, inwiefern mit den modernen Methoden des Geomarketings nicht die „schutzwürdigen Betroffeneninteressen insbesondere von Bürgern, die ihren Lebensmittelpunkt an der angegebenen Adresse haben, zu berücksichtigen seien.“ Für Weichert gilt also: Je feingliedriger die statistischen Daten, mit denen hausbezogene Adressdaten bewertet werden, desto mehr sei das Persönlichkeitsrecht betroffen und desto weniger könne das Privileg der freien Nutzung von Adressdaten für Werbetreibende gelten: „Überschreitet das Datenprofil eine bestimmte Komplexitätsgrenze, so überwiegen die schutzwürdigen Betroffenen-interessen.“ Ergo: Die Nutzung von georeferenzierten Adressen bedürfe genauso der Einwilligung der Betroffenen wie auch alle anderen Werbetätigkeiten, die sich auf Verbraucheradressen stützen. Doch wird eine solch genaue Datenanalyse mit den Softwaremitteln des Geomarketings überhaupt praktiziert?
Geomarketing ist ein facettenreiches Thema. Die Überprüfung mit datenschutzrechtlichen Interessen kann die Produkte selbst oder die Projekte bei den Kunden betreffen. Bei den Produkten ist die Situation einfach. Sie dürfen keine personenbezogenen Daten verarbeiten. Meist sind die Anbieter für Geomarketing aber keine Erzeuger von Daten, sondern greifen auf Fremdfirmen zu. Verantwortlich für die Einhaltung des Datenschutzes sind zunächst die Datenlieferanten. Diese dürfen per Gesetz keine personenbezogenen Adressdaten ohne spezielle Einwilligung der Verbraucher veräußern.
Viel wichtiger ist: In der Praxis führen Unternehmen aus rein wirtschaftlichen Gründen keine Analysen auf Hausnummernebenen durch. Ein Sprecher eines Mobilfunkanbieters betont, dass es gerade für Unternehmen, die Massenmärkte bedienen, wirtschaftlich keinen Sinn mache, Hauskoordinaten für die Steuerung von Werbe- und Marketingmaßnahmen heranzuziehen. Sein Unternehmen ziehe daher nur Daten mit der maximalsten Auflösung auf Straßenebene heran, was mit dem externen Datenschutzbeauftragten abgestimmt sei. Ähnlich verhält es sich bei den Geomarketing-Anbietern. Sie stellen zwar kleinräumige Darstellungen statistischer Daten bereit, doch dies maximal auf der Ebene von Straßen. Da keine Nachfrage an Karten auf Hausnummernebene bestehe, sei auch hier der Aufwand für eine solche Feinanalyse aus reinen Kostengesichtspunkten unsinnig, betont ein Sprecher des Unternehmens GfK Geomarketing.
Die derzeitige Diskussion in den Medien über Adresshändler, Kreditvergabe und potentielle Überwachungsfunktionen neuer Medien ist wichtig und notwendig. Eine Versachlichung der Diskussion über den Datenschutz bei geografischen Analysen von Verbraucherdaten scheint jedoch dringend erforderlich, nicht nur im Sinne des Verbraucherschutzes, sondern auch im Sinne eines gesunden Wachstums des Marktes. (sg)