INSPIRE: Was zu tun ist

Verbände aus dem Umfeld von Netzbetreibern liefern Handlungsempfehlung zur Umsetzung der INSPIRERichtlinie. Die Devise: Zunächst Metadaten erfassen und weitere Empfehlung abwarten.

Daten über Versorgungsnetze fallen auch unter die INSPIRE-Richtlinien, allerdings sollten sie aus Sicherheitsgründen nicht veröffentlicht werden. Bild: Bionski / pixnio.com
Daten über Versorgungsnetze fallen auch unter die INSPIRE-Richtlinien, allerdings sollten sie aus Sicherheitsgründen nicht veröffentlicht werden. Bild: Bionski / pixnio.com

Seit Jahren sind öffentliche Behörden damit beschäftigt, die Auflagen der europäischen INSPIRE-Richtlinie zum Aufbau einer Geodateninfrastruktur zu erfüllen. Dazu müssen sie ihre Geodaten via Internet-Diensten regelkonform bereitstellen. Doch INSPIRE tut sich schwer. Die Richtlinie der Europäischen Kommission zur Harmonisierung von Geodaten und -diensten in Europa wird von vielen mit zögerlichem Unmut oder gar mit Ignoranz gestraft. Nur schleppend werden Dienste realisiert. Nun kommen auch die Energieversorger im Zuge der Umsetzungsrichtlinie in die vermeintliche Pflicht, doch die Bereitstellung der Leitungsbestände ist ein Sonderthema, da Versorgungsnetze zu den sicherheitsrelevanten Infrastrukturen gehören.

Im Dezember haben die betroffenen Verbände eine Handlungsempfehlung herausgegeben. BDEW, DVGW, DWA und VDE|FNN haben sich mit Vertretern von BMI, GDI-DE, BBK unter Leitung der Geschäftsstelle der GIW-Kommission (die Institution ist heute bereits aufgelöst) den Metadaten gewidmet – also quasi dem Inhaltsverzeichnis über die Leitungsdaten, die bei den INSPIRE-Diensten als erstes gefordert sind.

Die Meldung wurde mit Spannung erwartet. Schließlich hatte die nationale GDI-DE bereits Entwürfe für Ausführungsbestimmungen bzw. Handlungsempfehlungen vorgelegt, in denen die Veröffentlichung der Daten für die kritische Infrastrukturen Energie, Wasser und Abwasser gefordert wurden – entgegen der Sonderstellung der Netze. Diesen Forderungen treten die Verbände mit ihrem Positionspapier entschieden entgegen. Zum einen verweisen sie auf das hohe Sicherheitsrisiko, das mit einer Veröffentlichung der Daten gegeben wäre und was im Artikel 13, Absatz 1 der Inspire -Richtlinie auch explizit erwähnt wird. Dort wird erkärt, dass der Zugang zu den INSPIRE-Daten beschränkt werden kann, wenn dies Auswirkungen auf die öffentliche Sicherheit hat. Weiterhin bemängeln die Verbände die fehlenden Festlegungen der IT-Sicherheitsstandards.

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Gerst Ingenieure ist ein Unternehmen für Geoinformation, Vermessung und Planung. Wir entwickeln moderne Softwarelösungen um Geodaten auf beliebigen Endgeräten vom Smartphone bis zum PC on- oder offline verfügbar zu machen. Wir bieten wir Datenerfassungs-und Migrationsleistungen an. Kompetente Beratung, individuelle Lösungen und hohes Engagement schätzen unsere Kunden aus Kommunen und Industrie.

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Mit 400 Mitarbeitern bietet SAG CeGIT Lösungen und Dienstleistungen zu
Asset- & Netzdatenmanagement, Betriebsführung, Instandhaltung, Trassierung,
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der SAG von Aufbau bis Betrieb von Energieanlagen & -netzen sind Basis unserer
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Sicher ist weiterhin, dass die Energieversorger bis auf wenige Ausnahmen betroffen sind. Was sollten Netzbetreiber nun also konkret nach Empfehlung der Verbände tun und welche Konsequenzen hat das für die Dokumentationsabteilungen? Dies lässt sich einfach und schnell zusammenfassen: Zunächst müssen Metadaten bereitgestellt werden, was eine technisch gesehen einfache Aufgabe ist (Schutzflächen). Bis zur Lieferung detaillierter Netzdaten sollten Netzbetreiber aber abwarten, bis die genauen technischen Rahmenbedingungen für die Dienste vorliegen. Sobald dies geschehen ist, müssen die Netzbetreiber zwar keine Daten veröffentlichen, diese aber INSPIRE-konform bereithalten. Denn im Bedarfsfall müssen sie einem eingeschränkten Kreis (Polizei, Feuerwehr etc.) zeitgerecht geliefert werden können.

Zwar gibt es bereits ein Datenmodell und eine technische Beschreibung der Dienste (Umsetzungsrichtlinie), an die sich die Geodaten-haltenden Stellen richten sollten, doch dies sehen die Verbände als unvollständig an. Im Rahmen einer Bund-Länder-Verbände-Arbeitsgruppe (BLV-AG), die bereits im Frühjahr 2015 die Arbeit aufgenommen hatte, wurde herausgearbeitet, in welchen weiteren gesetzlichen Bezügen die Bereitstellung der Daten steht.

Dabei werden vor allem die KRITIS-Strategie des Bundesministerium des Inneren als auch das IT-Sicherheitsgesetz genannt.

Vor diesem Hintergrund ist eine Überarbeitung der INSPIRE-Ausführungsbestimmungen vorgesehen, in denen die technischen Rahmenbedingungen von Geodaten- und -diensten geregelt wird. Diese wird federführend vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) geleitet, das die Überarbeitung von der GIW-Kommission übernimmt. Bei den neuen, erweiterten technischen Regeln für die Bereitstellung der Geo-Dienste, auf Basis derer die Netzbetreiber zukünftig die Daten INSPIRE-konform bereitstellen müssen, sollen insbesondere die Aspekte des IT-Sicherheitsgesetzes von Juli 2015 berücksichtigt werden. Die Verbände raten den Unternehmen also, zunächst abzuwarten, bis die Regeln für die INSPIRE-konforme Lieferung der Daten vorhanden sind und dann erst Dienste zu entwickeln. Zugleich warnen die Verbände davor, dass die INSPIRE-Daten eine Netzauskunft gemäß den DGVW-Arbeitsblättern GW 118 oder VDE-AR-N 4203 ersetzen könnte.

 

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