Zwei Fliegen mit einer Klappe

BIL bietet synergetische Verknüpfung zwischen der INSPIRE-konformen Datenbereitstellung und der Leitungsauskunft für Versorgungsunternehmen

Seit 2007 steht das Thema INSPIRE mit hohen Erwartungen auf der Agenda der planenden Dienststellen, verbunden mit der Erwartung, dass diejenigen Unternehmen, Leitungsbetreiber, Behörden und sonstige geodatenhaltende Stellen das Thema nicht nur für sich entdecken, sondern die Chance zur Umsetzung ergreifen. Unstrittig ist mindestens zum Zeitpunkt der initialen Aktivitäten, dass die Bereitstellung umfassender raumbezogener Informationen, vorzugsweise ohne Restriktionen und kommerzielle Geschäftsinteressen helfen kann, Planungsvorhaben zu vereinfachen und möglichweise zu beschleunigen. Warum also ist das scheinbar so zukunftsfähige Thema ins Hintertreffen geraten und trifft auf wenig Motivation, der zur Tätigkeit verpflichteten Leitungsbetreiber? Aus der europäischen INSPIRE-Richtlinie lassen sich vier Handlungsfelder ableiten, deren Erledigung in einen Branchenrahmen zu implementieren ist und nicht von jedem Unternehmen individuell gelöst werden muss:

• Standardisierter Zugang zu den Informationen,
• Weitergabe nur bei „Berechtigtem Interesse“,
• Fortführung basierend auf etablierten Prozessen in eigener kontrollierter Umgebung,
• Definition eines gemeinsamen bundeseinheitlichen Metadaten-Kataloges der Wirtschaft.

Die BIL eG, die sich als erstes bundesweites Informationssystem für Leitungsrecherche versteht, ist nun dabei einen eigenen Ansatz zu entwickeln, wie Versorgungsunternehmen das Thema INSPIRE und die Leitungsauskunft synergetisch bündeln und damit Nutzen aus beiden Bereichen ziehen können. Die Erfahrungen mit Geodaten, korrespondierenden Schnittstellen und Bezugsbedingungen ist in Deutschland auf Grund der föderalen Struktur sowie einem „unbändigen“ Definitionsbedürfnis deutlich komplexer als in Ländern mit zentralisierten Vorgehensweisen (zum Beispiel Niederlande, UK). Hier gibt es im Unterschied zu Deutschland deutlich leichtere Beschreibungen amtlicher Daten und klare rechtliche Vorgaben zu Abgabe von Daten bei berechtigtem Interesse, einschließlich der Recherche von relevanten Unternehmen (zum Beispiel das „Klic-System“ zum Erhalt von Bauauskünften in NL).

Synergien durch Mehrfachnutzen

BIL könnte seinen Mitgliedern, die dies ausdrücklich wünschen und unterstützen, im Rahmen der Leitungsauskunft nun die Möglichkeit bieten, ihre Versorgungsflächen, die zur Überprüfung der Zuständigkeiten der verschiedenen Leitungsbetreiber im Falle der Bauanfrage ohnehin im BIL-Portal zu hinterlegen sind, INSPIRE-konform in das BIL-Mitgliederportal einzustellen und damit die Anforderungen der INSPIRE-Richtlinie vollumfänglich zu erfüllen. Nach mittlerweile 16 Monaten Portalbetrieb hat BIL nach eigenen Bekundungen bereits bewiesen, dass es einzig als bundesweit verbreitetes kostenfreies Anfragesystem den oben genannten Anforderungen nach „Standardisiertem Zugang“ und „Weitergabe nur bei berechtigtem Interesse“ in idealer Weise nachkommt. Darüber hinaus ist in Zusammenarbeit mit den BIL-Mitgliedern die vertraglich gesicherte Aktualisierung der relevanten Daten organisiert. Diese immanente Funktionalität des BIL-Portals muss aus Haftungsgründen in den Händen der Betreiber verbleiben, doch bietet BIL den Mitgliedern den einfachen und komplett digitalen Zugang, um die Aktualisierungen leicht selbst durchführen zu können. Von den oben genannten vier Punkten sind nach Einschätzung von BIL durch den rechtlich gesicherten Rahmens im BIL-System der standardisierte Zugang zu Informationen auf Basis des „Stands der Technik“ gegeben und mittels der Formulierung einer detaillierten Vorhabenbeschreibung das berechtigte Interesse dokumentiert.

Katalog der Wirtschaft

Bleibt also die Metadatenbeschreibung als Grundlage zur Übermittlung und Weiterleitung von Daten. Dies kann nach Ansicht von BIL ein „Katalog der Wirtschaft“ sein, welcher eine stark vereinfachte Strukturangabe aus standardisierten Datenmodellen wie sie zum Beispiel der DVGW unter dem Arbeitstitel GAWANIS und die internationale Pipelinewirtschaft für den Pipeline Open Data Standard (PODS) unlängst definiert haben. Die Betreiber können den Gültigkeitsgebiete ihrer Angaben im Rahmen der Zuständigkeitsflächen aus dem BIL-System bereitstellen oder diese auf gröbere Gebietseinheiten wie beispielsweise die umschließenden Kreis- oder Bundeslandgrenzen harmonisieren.

BIL als Plattform mit dem rechtlich vereinbarten Rahmen könnte somit die Transferfunktionalitäten zu den GDI-Dienststellen der Länder zu definierten Zeitpunkten schaffen und den Hinweis geben bei „berechtigten Interesse“ den angegebenen Auskunftsweg zu wählen, der dann gesichert alle in BIL organisierten Betreiber erreicht.

„Im Kontext der begründeten Planungsbedürfnissen der INSPIRE-Protagonisten und der Sorge um unnötige Transparenz sicherheitskritischer Infrastrukturen kann sich BIL mit seinem Potenzial anbieten, Teil der Lösung zu sein. Dies gilt natürlich nur für Unternehmen, die das auch ausdrücklich nutzen möchten“, so Jens Focke, Vorstand bei der BIL eG.

Am 29. Juni 2017 hat BIL Experten aus allen relevanten Bereichen des Themas INSPIRE der Versorgungswirtschaft zu einem Round-Table Gespräch in die Geschäftsstelle nach Bonn eingeladen, um dabei die Grundlagen für die Pilotierung in der Projektumsetzung zu diskutieren.

www.bil-leitungsauskunft.de

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