Benzin schafft Flugzeit

Der Drohnenbauer Aeroscout setzt seit einigen Jahren seine benzingetriebenen, unbemannten Flugsysteme zur Wartung und Inspektion von Hochspannungsleitungen ein.

Eine zentrale Rolle in der Wartung und Inspektion von Hochspannungsleitungen und Masten spielen unbemannte Flugsysteme (UAV). Gegenüber den klassischen Inspektionsverfahren – also der Bodeninspektion zu Fuß und der Fluginspektion mittels Helikopter – bieten solche Drohneninspektionen erhebliche Vorteile. „Die Auswertung von ersten Praxiseinsätzen zeigt auf, dass die Qualität mit einer Helikopterdrohne die Datenqualität von bemannten Flugsystemen zum Teil deutlich übertrifft – und das bei zumeist niedrigeren Kosten für den Betreiber pro Leitungskilometer”, sagt Christoph Eck vom schweizerischen Drohnenbauer Aeroscout. Besonderheit der Aeroscout-Systeme ist dabei, dass sie benzingetrieben sind und demnach nicht nur lange Flugzeiten gewährleisten, sondern auch eine große Nutzlast tragen können.

Corona-Cam. Foto: Aeroscout GmbH

Der kostengünstigere Betrieb dieses UAV-Typs gegenüber der bemannten Fluginspektion ist eines der zentralen Argumente für die Drohneninspektion. Bei der Hochspannungsinspektion werden die UAV-Helikopter bereits bei Leitungskorridoren von fünf bis 20 Kilometern eingesetzt – Tendenz steigend. Dabei hilft auch die BVLOS-Richtlinie (Beyond Visual Line of Sight) in der Schweiz. Die Richtlinie für den Drohnenflug erlaubt es mit einer außerordentlichen Bewilligung, UAV auch außerhalb der Sichtweite zu steuern. Gerade bei der Befliegung langer Strecken – etwa bei der Inspektion von Hochspannungsleitungen – ist eine solche Regelung unablässig. In Deutschland ist es gesetzlich zwar nicht erlaubt, Drohnen außerhalb der Sichtweite zu steuern, doch es gibt bereits Regelungen zur Genehmigung solcher Flüge, die auch schon in der Praxis durchgeführt wurden.

Lange Flugzeit, hohe Nutzlast

Die ferngesteuerten Benzin-Helikopter werden seit Jahren von Aeroscout weiterentwickelt. Christoph Eck dazu: „Unsere Drohnen Scout B-330 und Scout B1-100 können Nutzlasten von bis zu 30 beziehungsweise 18 Kilogramm tragen. Zudem haben sie eine reine Flugzeit von drei respektive anderthalb Stunden.” Somit können nicht nur Laserscanner mit Orthofoto integriert werden, auch zusätzlich kreiselstabilisierte Kamera- Gimbals mit Foto-, Video- und Corona-Kameras können auf den UAV installiert werden. Die Datenaufzeichnung der verschiedenen Sensoren – beispielsweise eines RIEGL VUX- 1UAV Laserscanners – erfolgen in voller Auflösung direkt an Bord der Drohne. Für die Kontrolle des Flugpfades sowie die visuelle Kontrolle der aufgenommenen Bild- und Videodaten stehen die UAV in ständigem Kontakt mit der Bodenstation. Für die Kameraführung und Pfadplanung der Drohne ist ebenfalls die Bodenstation verantwortlich.

Weiterer Pluspunkt der Drohneninspektion gegenüber klassischen Inspektionsverfahren: Die verschiedenen Daten werden zeitsynchronisiert aufgezeichnet. Somit können die Daten in einer Datenbank entsprechend abgespeichert werden. Dazu zählen beispielsweise Fotos von bestimmten Masten und deren Auslegern, Laserdaten zum 3D-Profil der Leitung und den zugehörigen Bewuchsdaten sowie Corona- und Videodateien zu den inspizierten Objekten. Zudem können unterschiedliche Flugpattern für die Inspektion verwendet werden – je nach Anforderung des Netzbetreibers.

Das Drohnen-Problem

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat in seiner Drohnen-Verordnung von 2017 festgelegt, dass Drohnen ausschließlich in Sichtweite fliegen dürfen. Dies gilt für alle Geräte, die weniger als fünf Kilogramm wiegen. Für alle anderen UAV kann eine entsprechende behördliche Ausnahmeerlaubnis bei den Landesluftfahrtbehörden beantragt werden. Langfristig geplant ist jedoch die Integration von Drohnen in den deutschen Luftraum, sodass die UAV generell auch außerhalb der Sichtweite ihres Piloten gesteuert werden dürfen. Dazu gibt es eine spezielle Risikobewertung von Projekten. Im Rahmen von SORA-GER (Specific Operational Risk Assessment – GERmany), können Flugeinsätze genehmigt werden. Die internationalen SARO-Regeln leiten sich von internationalen Bestrebungen ab, UAV in die Flugsicherung zu integrieren.

Halle 12.0 | C.080

www.aeroscout.ch

Diese Seite verwendet Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern. Mit der weiteren Verwendung stimmen Sie dem zu.

Datenschutzerklärung