Modernisiertes KAG: Mehr Transparenz beim Straßenausbau
|Die Landesregierung NRW hat das Straßenausbaubeitragsgesetz modernisiert. Kommunen müssen nunmehr sogenannte Straßen- und Wegekonzepte erstellen und ab 2021 öffentlich einsehbar machen. Ziel ist es, die Transparenz für geplante Maßnahmen zu erhöhen und die Akzeptanz der Bürger zu steigern.
Das Bundesland Nordrhein-Westfalen hat zum 01. Januar 2020 eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) beschlossen. Demnach übernimmt das Land die Hälfte der kommunalen Straßenausbaubeiträge der beitragspflichtigen Anlieger. Voraussetzung dafür: Ein Straßen- und Wegekonzept, das von den Kommunen nach bestimmten Kriterien erarbeitet werden muss, sowie eine verbindliche Anliegerversammlung. Dazu wurden „Ergänzende Vorschriften für die Durchführung von Straßenausbaumaßnahmen und über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen“ (§8a KAG) in den Gesetzestext eingefügt. Ziel dabei ist es, Transparenz gegenüber der beitragszahlenden Anliegerschaft über geplante Baumaßnahmen herzustellen – und damit die Akzeptanz auf Seiten der Bürger zu erhöhen.
„Kommunen sind an nachhaltigen Lösungen interessiert, die vor Ort Akzeptanz finden und gleichzeitig dringend erforderliche Investitionen in das Straßennetz ermöglichen“, weiß auch Dr. Bernd Jürgen Schneider, Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW. Dabei hat das modernisierte Straßenausbaubeitragsrecht in NRW zwei zentrale Elemente: Zum einen wurde das KAG für das Land selbst geändert, um die besagte Transparenz der Entscheidungen durch ein kommunales Straßen- und Wegekonzept zu stärken. Dafür müssen unter anderem verbindliche Anliegerversammlungen abgehalten und Härtefallregelungen zur Entlastung der Anlieger eingeführt werden. Zum anderen wurde ein landeseigenes Förderprogramm über 65 Millionen Euro zur Erleichterung der Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten bei Straßenausbaubeitragsfor-derungen eingeführt. Dabei ist gesetzlich festgelegt, dass die Fördermittel ausschließlich zur Deckung des vom Beitragspflichtigen zu leistenden Beitrags zu verwenden sind.

„Fraglich dabei bleibt jedoch, ob das Fördervolumen von 65 Millionen Euro überhaupt auskömmlich ist“, so Schneider. „Alle Kommunen werden sich verpflichtet sehen, die Förderung in Anspruch zu nehmen.“ In der Folge sei zudem mit steigendem Bedarf zu rechnen: Zum einen, weil die Kosten für Tiefbauarbeiten drastisch gestiegen seien, zum anderen wegen der über Jahre angewachsenen Investitionserfordernisse. Darüber hinaus sei unklar, nach welchen Kriterien entschieden wird, welche Maßnahme gefördert werden kann – und welche nicht. Außerdem müsse sich die Landesregierung gesetzlich zu einem dauerhaften Kostenausgleich an die Kommunen verpflichten. „Klar ist: Der Anteil, der durch eine Deckelung wegfällt, muss den Kommunen 1:1 erstattet werden“, fordert der Hauptgeschäftsführer des kommunalen Spitzenverbandes. Andernfalls drohe der vielfach beklagte Investitionsstau noch größer zu werden und die Reform zu scheitern.
Ziel: Mehr Transparenz und Akzeptanz
Grundsätzliches Ziel der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ist es, einen ausgewogenen Ausgleich zwischen dem Nutzen der Anliegenden und dem Nutzen der Allgemeinheit an einer Straße bzw. Straßenausbaumaßnahme im Sinne des KAG darzustellen. Mit anderen Worten: Da sowohl die Anwohner einer Straße als auch die Kommune selbst von einer geplanten Straßensanierung profitieren, müssen beide Parteien dafür zahlen. Jedoch hat die Gemeinde bzw. Kommune bei der Finanzmittelbeschaffung auf die wirtschaftlichen Kräfte der Abgabepflichtigen Rücksicht zu nehmen.
Demzufolge wurde im modernisierten KAG die Einführung eines dynamischen Zinssatzes von mindestens 1 Prozent sowie die Möglichkeit einer 20-jährigen-Ratenzahlung beschlossen.„Wir wissen, dass die Beiträge für den Straßenausbau für manche Bürger eine hohe Belastung darstellen“, räumt Schneider ein. Doch seien Kommunen nach geltendem Recht nur begrenzt in der Lage, auf solche Härtefälle zu reagieren. „Über Stundungen und Zinsen kann eine Stadt nun mal nicht nach Gutsherrenart entscheiden“, so der Hauptgeschäftsführer. „Jede Verbesserung, die Kommunen mehr Spielräume verleiht, ist ein Gewinn.“ Zudem sind die Anlieger über geplante Straßenausbaumaßnahmen im Sinne des KAG rechtzeitig im Vorfeld zu informieren, damit die Maßnahmen im Dialog mit ihnen entwickelt werden können. Hierbei müsse den Bürgern im Rahmen einer verbindlichen Anliegerversammlung Transparenz über die Kosten der Einzelposten und die zu erwartenden finanziellen Aufwendungen gewährt werden – sodass sie unmittelbar über die konkrete Ausgestaltung der Infrastruktur mitdiskutieren können.
Straßen- und Wegekonzept – warum?
Im Wesentlichen dient die Erstellung eines Straßen- und Wegekonzeptes der Transparenz über geplante Unterhaltungs- und Erneuerungsmaßnahmen. Der Grund dafür ist so einfach wie logisch: Eine fehlende Mitwirkungsmöglichkeit bei der Ausgestaltung von Straßen-ausbaumaßnahmen und eine mangelnde Transparenz im Hinblick auf die zu erwartenden Kosten können auf Seiten der Beitragspflichtigen zu erheblichen Akzeptanzproblemen – und daraus resultierenden langwierigen Streitigkeiten zwischen Anliegerschaft und Kommune – führen. Durch eine frühzeitige Information und Beteiligung der Bürger könne dies vermieden werden, heißt es bei der Landesregierung. Zudem erhöhe das Straßen- und Wege-konzept, das für einen Zeitraum von fünf Jahren erstellt werden und ab 2021 öffentlich einsehbar sein muss, die Planungssicherheit sowohl bei Anliegern als auch bei Kommunen.
„Stellen Sie sich vor, Sie wollen eine Immobilie kaufen. Noch bevor Sie den Kaufvertrag beim Notar unterschreiben, können Sie auf Basis des Straßen- und Wegekonzeptes einsehen, ob in den nächsten fünf Jahren eine beitragspflichtige grundhafte Erneuerung an der Straße geplant ist – und sich dementsprechend aufstellen“, weiß Bernd Mende, Geschäftsführer der Ge-Komm GmbH. Dabei muss das Konzept aufzeigen, wann Straßenerhaltungsmaßnahmen technisch, rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll möglich sind und wann beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen an kommunalen Straßen erforderlich werden können. Es soll damit sowohl für die Gemeindevertretung eine fundierte Entscheidungsgrundlage zur Mittelbereitstellung als auch für Bürger eine transparente Informationsgrundlage für künftige Maßnahmen an den Straßen darstellen. Auch ist das Straßen- und Wegekonzept die Basis für die verpflichtend durchzuführenden Anliegerversammlungen.
Wie sieht das Konzept aus?
Hauptdiskussionspunkt bei der Ausarbeitung des Musters des Straßen- und Wegekonzepts für NRW war der Umfang des Konzepts. Der Städte- und Gemeindebund um Dr. Bernd Jürgen Schneider befürchtete, dass die Kommunen mit der Erstellung eines solchen Konzepts überfordert werden würden. Die Sorge, die Verwaltungen seien dem hohen Arbeitsaufkommen, welches ein detailliertes Straßen- und Wegekonzept mit sich bringen würde, nicht gewachsen, war groß. In der Folge verständigten sich die Beteiligten auf einen Kompromiss, der in der Einführung einer für die Kommunen verpflichtenden Mustervorlage für das Straßen- und Wegekonzept mündete.
„Auch wenn sich der eine oder andere aus technischer Sicht sicherlich eine höhere Detailtiefe gewünscht hätte, ist es doch zu begrüßen, dass die Bürger in NRW nunmehr frühzeitig Kenntnis über geplante Straßenvorhaben erhalten“, erläutert Bernd Mende von der Ge-Komm. „Positiv zu sehen ist ebenfalls, dass neben den beitragspflichtigen Maßnahmen auch die nichtbeitragspflichtigen Unterhaltungsmaßnahmen – wie zum Beispiel Deckenerneuerungen – aufgeführt werden müssen.
Auf dieser Basis lässt sich so den Anliegern besser vermitteln, warum manche Vor-haben eine Beitragspflicht auslösen und manche nicht.“ Dabei besteht die Mustervorlage im Wesentlichen aus fünf Spalten, in denen alle beitragsfreien und beitragspflichtigen Maßnahmen an Straßen für die nächsten fünf Jahre sortiert aufgeführt werden. „Kommunen tun sich dabei vor allem bei der Priorisierung schwer. Denn die Kriterien und deren Gewichtung sind vielfältig und stets individuell zu definieren“, führt der Ge-Komm-Geschäftsführer aus. „Die Bewertungskriterien, etwa der Zustand von Straße und Kanal, Straßenart und -typ, ÖPNV-Belastung, Bedeutung der Straße, Grad der Bebauung usw., haben im Einzelfall immer eine unterschiedliche Bedeutung und müssen gewichtet werden.“ Dabei helfen kann beispielsweise das Online-Tool XChoice der Ge-Komm GmbH. Damit können individuelle Kriterien definiert und einzeln gewichtet werden, mit einem einfachen Schieberegler lassen sich verschiedene Rechenszenarien durchführen.
„Sobald in XChoice über die Schieberegler die Gewichtungen für einzelne Kriterien vergeben werden, sortiert sich die Liste automatisch und in Echtzeit. Im Ergebnis werden transparente Prioritätenlisten ermöglicht, die für jedermann nachvollziehbar sind“, berichtet Mende. (jr)