Zum Thema „Unbemannte Luftfahrtsysteme“ (UAVs) hat das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) die Erforschung der rechtlichen Grundsätze kommerziell und privat genutzer Drohnen beauftragt. Gemeinsam mit dem Institut für unbemannte Systeme der NBS Northern Business School und Taylor Wessing PartG mbB will das BMVI untersuchen, ob das geltende Recht ausreichend ist, das Gefährdungs- und Missbrauchspotential von UAVs zu beschränken. Untersucht wird allein die freizeitliche, kommerzielle oder sportliche Nutzung. Militärische, polizeiliche und andere staatliche Nutzungskonzepte von Drohnen sind explizit nicht Gegenstand des Forschungsvorhabens. Das Projekt ist auf zehn Monate ausgelegt und wird mit 64.000 Euro gefördert.