In seiner Sitzung vom 18.März 2016 äußerte sich der Bundesrat grundsätzlich positiv zum geplanten Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze. Das sogenannte DigiNetzG soll zum Beispiel Kommunen und öffentliche Unternehmen wie Stadtwerke dazu verpflichten, Glasfaserkabel mitzuverlegen, sobald eine Straße neu gebaut oder saniert wird. Allerdings mahnte die Länderkammer an, die mit der Umsetzung direkt und indirekt verbundenen Kosten zu spezifizieren. Auch solle der Gesetzgeber die Verpflichtung auf das Mitverlegen von Leerrohren beschränken und ein Einbringen von Glasfaserkabeln nicht zwingend vorschreiben. Auch den Plan der Regierung, Mobilfunkmasten als sogenannte „Telekommunikationslinien“ neu zu definieren und sie für die Mitnutzung durch Wettbewerber zu öffnen, weist der Bundesrat zurück. Dies sei für den Netzausbau nicht notwendig und aus Gründen der Sicherheit abzulehnen. Kritisch wird auch das sogenannte Micround Minitrenching bewertet, bei dem Kabel beziehungsweise Rohre nur wenige Zentimeter tief verlegt werden. Diese Techniken sollen nur in Einzelfällen zum Einsatz kommen, da nach Ansicht der Ländervertreter erst eine Verlegetiefe ab achtzig Zentimetern die Datensicherheit sowie die physische Integrität der Leitungen gewährleiste.