Das Bundesverfassungsgericht hat am 16. Januar 2018 die Verhandlung der Grundsteuer begonnen, die unter anderem von den kommunalen Spitzenverbänden seit langem kritisiert wird. Hauptkritikpunkt ist die veraltete Berechnungsgrundlage.
Die kommunalen Spitzenverbände erwarten von der neuen Bundesregierung und den Ländern eine möglichst umgehende Reform der Grundsteuer. Das haben die kommunalen Spitzenverbände, bestehend aus dem Deutschen Städtetag, dem Deutschen Landkreistag und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund am 11. Januar 2018 in einer Pressemitteilung bekanntgegeben. Anlass der Forderung war der erste Verhandlungstermin des Verfassungsgerichts am 16. Januar, in dessen Verlauf das Gericht prüfen wollte, ob die Regelungen zur Grundsteuer noch verfassungsgemäß sind. Das finale Urteil steht zwar noch aus, allerdings habe das Verfassungsgericht am Verhandlungstag bereits Zweifel an der Vereinbarkeit der Berechnungsgrundlage mit dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes geäußert.
Bei einer Regierungsbildung im Bund müssten bereits die richtigen Weichen für eine Reform gestellt werden, verlangten die Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Helmut Dedy, des Deutschen Landkreistages, Prof. Dr. Hans-Günter Henneke, und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Dr. Gerd Landsberg. Zu einer Reform der Grundsteuer bestünden keine Alternativen, denn die aktuelle Bewertung des Grundvermögens stütze sich immer noch auf Wertverhältnisse, die im Jahr 1964 und für Ostdeutschland sogar im Jahr 1935 galten. Gleichzeitig gehe es um die zweitwichtigste kommunale Steuer mit aktuell rund 13 Milliarden Euro jährlich. Deshalb müsse der Bundesgesetzgeber rasch handeln und für ein rechtssicheres System der Grundstücksbewertung eine geordnete Reform auf den Weg bringen.
Es werde seit über 20 Jahren über die Reform der Grundsteuer gesprochen, geschehen sei bislang allerdings wenig. Dabei helfe die Grundsteuer den Kommunen, ihre Aufgaben für die Bürgerinnen und Bürger zu erfüllen. „Das neue Regierungsbündnis muss daher einen entscheidenden Schritt gehen und die Reform politisch auf die Agenda setzen. Das Modell des Bundesrates aus dem vergangenen Jahr ist dafür eine geeignete Grundlage“, sagten die drei Hauptgeschäftsführer. Mit dem Modell und den darin enthaltenen erweiterten Gestaltungsmöglichkeiten von Land und Kommunen ließe sich die Aufkommensneutralität sicherstellen, so dass zusätzliche Belastungen korrigiert beziehungsweise deutlich entschärft werden könnten.
Im Zuge einer Neuregelung der Grundsteuer muss zunächst die Neubewertung aller rund 35 Millionen Grundstücke und land- und forstwirtschaftlichen Betriebe erfolgen. Hierbei würde neben dem Wert der Grundstücke auch der Wert der darauf befindlichen Gebäude angemessen berücksichtigt werden. „Das wäre insgesamt gesehen gerecht“, so Dedy, Henneke und Landsberg.