Die Entwicklungen bei XPlanung sind weiter dynamisch: Immer mehr Kommunen und Planer arbeiten mit dem Standard, die Gesetzeslage gibt weiter Vorschub und neue Themen rund um die Stadt- und Raumplanung werden adaptiert.
Auch im Bereich Kataster gab es in den letzten 20 Jahren erhebliche Modernisierungsschübe bei den amtlichen Datenstandards, doch im Vergleich ist die XPlanung weit dynamischer. Die Arbeiten rund um den Datenstandard für die Flächennutzungs- und Bauleitplanung (und die anderen mit ihm verbundenen XBau etc.) entwickeln sich schnell. Unter der Regie der im Jahr 2018 aus der Taufe gehobenen Leitstelle in Hamburg werden Erfahrungen und Kompetenzen gebündelt und je mehr Praxisrelevanz entsteht und der Standard die gewünschte Resonanz bei den Fachleuten erfährt, desto schneller entwickelt sich das zugrundeliegende Datenmodell. Zum Beispiel wird die Landschaftsplanung stark integriert, wobei hier die Vorarbeiten aus einem Projekt des Bundesamts für Naturschutz (BfN) kommen und ein erstes Fachschema zur Kommunalen Wärmeplanung (KWP) wurde vorgeschlagen, denn die geplante Dekarbonisierung der Wärmeversorgung wird in Zukunft erhebliche Auswirkungen auf die Stadt und Raumplanung haben. Beispiele sind hier neue Nahwärmekonzepte, Großwärmetauscher, die Integration von Geothermie auch in Städten oder die Nutzung industrieller Abwärme, beispielweise von neuen, stadtnahen Rechenzentren.

Der XPlanungs-Standard für die Bauleit- und Flächennutzungsplanung wird in der kommunalen Praxis immer relevanter. Quelle: AdobeStock_1429145417_Francesco Scatena
Hinzu kommt eine „wahrnehmbare Zunahme der Digitalisierungsaktivitäten in den Ländern und Kommunen“, wie Carsten Pieper von der Leitstelle XPlanung konstatiert. Davon legen zum Beispiel Großprojekte von Bundesländern Zeugnis ab: Die Digitalisierung von Flächennutzungsplänen in Niedersachsen ist quasi abgeschlossen und Schleswig-Holstein macht sich gerade auf dem Weg, Bauleitpläne zu digitalisieren. Bayern führt DiPlanung ein, Städte, wie Hamburg, Köln, Augsburg oder Dortmund haben einen umfassenden und in Teilen flächendeckenden Bestand an xPlan-konformen Plänen.
Die Automatisierung regelhafter Prozesse ist dabei der Treiber, denn für den Staat stehen Handlungsfähigkeit und Wirkmächtigkeit im Fokus. Die Stadtplanungsämter stehen unter Druck. „Sie müssen den Dreikantmaßstab gegen moderne digitale Tools austauschen, sonst sinkt das Vertrauen in die Verwaltung und die Effizienz bleibt auf der Strecke“, so Pieper.
Und es wird bereits weitergedacht. Mit Mecklenburg-Vorpommern diskutiert die Leitstelle derzeit intensiv, wie ein digitaler Datenbestand der Bauleitplanung die Verfahren für die unteren Bauaufsichtsbehörden im Rahmen des EfA-Projekts „Digitaler Bauantrag“ spürbar beschleunigen kann. „Perspektivisch will M-V die Nutzung von Bauleitplänen im Standard XPlanung dafür nutzen, um schnell Mehrwerte von BIM- und modellbasierten Bauanträgen zu erschließen – etwa durch eine schrittweise Automatisierung der planungsrechtlichen Bewertung“, so Pieper.
Auch von rechtlicher Seite gibt es genügend Unterstützung. Vom 6. November 2023 beinhaltete den Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung zwischen Bund und Ländern. Demnach sind gesamtheitliche Prozessdigitalisierungen erforderlich; standardisierte, maschinenlesbare und strukturierte Daten gelten als zentraler Erfolgsfaktor. Auch die Bauministerkonferenz unterstreicht die Notwendigkeit der Digitalisierung und Vernetzung im Bereich Planen und Bauen; offene Standards sind dabei ein Schlüsselbaustein. Die Initiative für einen handlungsfähigen Staat sieht Standards als Voraussetzung für Interoperabilität im Tech Stack hervorgehoben. Der IT-Planungsrat beschloss die Förderung eines offenen Ökosystems („API-first“) auf Basis offener Standards und Schnittstellen, die Novelle des OZG fordert universelle, offene Schnittstellen und auch der RMK-Raumentwicklungsausschuss betonte dieses Frühjahr der Relevanz maschinenlesbarer Prozessstandards. Nur die im letzten Jahr erwartete BauGB-Novelle mit explizitem, fachrechtlichem Verweis auf XPlanung wurde zwar von der neuen Regierung nicht verabschiedet, „ein neuer Anlauf ist jedoch wünschenswert. Die Stellungnahmen zur Integration waren größtenteils positiv“, fasst Pieper zusammen.
Kommunale Wärmeplanung: Standards schaffen Nutzbarkeit
Die Energiewende wird konkret – und sie wird kommunal. Mit dem Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz (WPG)) sind Städte und Gemeinden verpflichtet, Wärmepläne zu erstellen. Darin sollen sie systematisch darstellen, welche Energiequellen verfügbar sind, wie Wärmenetze dekarbonisiert und ausgebaut werden können und welche Versorgungslösungen für Haushalte, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen sinnvoll erscheinen.
Das WPG macht die Wärmeplanung damit zu einem zentralen Baustein der Klimapolitik. Hintergrund ist, dass der Gebäudesektor für rund 50 Prozent des deutschen Endenergieverbrauchs verantwortlich ist – und ohne eine Umstellung der Wärmeversorgung die Klimaneutralität bis 2045 nicht erreichbar ist. Gleichzeitig stellt das Gesetz Kommunen und Planungsbüros vor die Aufgabe, große Datenmengen so zu verarbeiten, dass sie nicht nur lokal, sondern auch überregional nutzbar sind. Auch Fachgesetzgebungen, wie das BauGB, fordern derweil eine Berücksichtigung der aufgestellten Wärmepläne.
• Flächenbedarfe und -sicherung: Das WPG verlangt die Erfassung raumbezogener Potenziale zur Erzeugung erneuerbarer Wärme und zur Wärmespeicherung. In der Bauleitplanung spiegeln sich diese Anforderungen etwa in der Ausweisung von Vorrangflächen für erneuerbare Energien (BauGB § 9 Abs. 1 Satz 12; Flächennutzungsplan).
• Gebäudesanierung: Das WPG sieht die Festlegung von Gebieten mit erhöhtem Energieeinsparpotenzial vor. In der Bauleitplanung finden sich Parallelen im besonderen Städtebaurecht, z. B. bei der Ausweisung von Sanierungsgebieten nach § 142 BauGB.
• Neubau: Mit dem WPG werden Wärmenetzausbaugebiete definiert. Im Bebauungsplan wiederum können Vorgaben zur Energieversorgung, zu Gebäudestandards oder über städtebauliche Verträge konkretisiert werden.
Diese Überschneidungen verdeutlichen den Bedarf an Interoperabilität zwischen Wärmeplanung und Bauleitplanung. Erst wenn die Daten in standardisierter, maschinenlesbarer Form vorliegen, können Synergien genutzt, Doppelarbeit vermieden und Mehrwerte für Öffentlichkeitsbeteiligung und den fachlichen Austausch erzielt werden.
Bundesweite Plattform und gesetzliche Anforderungen
§ 34 WPG sieht vor, dass der Bund eine zentrale Internetseite einrichtet, auf der die kommunalen Wärmepläne zusammengeführt werden. Ziel ist es, die Wärmepläne für regionale sowie nationale Energieentwicklungsstrategien an zentraler Stelle zur Verfügung zu stellen.
In der Praxis zeigt sich bislang ein Bruch zwischen Anspruch und Umsetzung. Kommunen lassen aufwendige Geodatenmodelle erstellen, doch die Ergebnisse landen häufig in statischen PDF-Dokumenten. „Damit sind die Daten für Fortschreibungen, für die Einbindung in andere Fachplanungen oder für eine gesamtstaatliche Betrachtung praktisch verloren“, kritisiert Carsten Pieper, Leiter der XLeitstelle Planen und Bauen. Zwar gibt es erste Ansätze für strukturiertere Abgaben – beispielsweise in Nordrhein-Westfalen, wo konsolidierte Excel-Tabellen eingesetzt werden. Doch auch diese Lösungen sind eher Übergangsschritte und nicht langfristig tragfähig. Die Aggregation von Daten sei so nicht ohne Medienbrüche möglich.
XWärmeplan als Fachschema
Eine mögliche Lösung liefert das Fachschema XWärmeplan, das von der XLeitstelle Planen und Bauen vorgeschlagen wurde. Es baut auf dem etablierten Standard XPlanung auf, der in der Bauleitplanung mit dem IT-Planungsratsbeschluss 2021/40 bereits verbindlich ist. Ziel ist es, die Ergebnisdaten der kommunalen Wärmeplanung in maschinenlesbarer und georeferenzierter Form abzubilden und so deren Austauschbarkeit und Aggregierbarkeit zu sichern.
• Fortschreibbarkeit: Wärmepläne können unabhängig vom ursprünglichen Planungsbüro aktualisiert werden.
• Kompatibilität: Andere Fachplanungen können die Daten direkt übernehmen, etwa in der Bauleitplanung nach BauGB.
• Partizipation: Beteiligungstools lassen sich einfacher anbinden, Rückmeldungen können georeferenziert eingebracht werden.
• Interoperabilität: Die Daten lassen sich mit bestehenden Geodateninfrastrukturen verknüpfen und können als Geodienst eingebunden werden. Daten von Fortschreibungen werden bei zentraler Veröffentlichung in allen Systemen aktualisiert.
„Es geht nicht nur darum, gesetzliche Anforderungen formal zu erfüllen, sondern darum, einen Mehrwert für Kommunen und für das gesamte Energiesystem zu schaffen“, erklärt Toralf González von der XLeitstelle Planen und Bauen.
Die Semantik von XPlanung leitet sich bislang primär aus gesetzlichen Rahmenbedingungen ab: Kategorien, Objektklassen und Attribute sind so definiert, dass sie die rechtlichen Vorgaben abbilden. Für die kommunale Wärmeplanung bedeutet dies, dass gemäß § 23 WPG die Anlage 2 als Grundlage dient, da sie verbindlich festlegt, welche Inhalte ein Wärmeplan mindestens enthalten muss: Die Ergebnisse der Analyse der bestehenden Wärmeversorgung, die Potenziale erneuerbarer Energien bis hin zu Szenarien für Netzausbau und Entwicklungsstrategien werden somit abgebildet.
In der Praxis zeigt sich jedoch, dass der Informationsbedarf über diese Mindestanforderungen hinausgeht. Ein anschauliches Beispiel liefert Nordrhein-Westfalen: Das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima fordert gemäß § 24 WPG nicht nur Planwerksdaten ein, sondern auch quantifizierbare Daten, wie den Wärmebedarf nach Gebäudearten, die Versorgung über Fernwärme, Gas oder Biomasse und Potenziale erneuerbarer Wärmequellen. Solche Daten ermöglichen Kommunen, die Wärmeversorgung präziser zu analysieren, Szenarien zu entwickeln und Maßnahmen besser zu priorisieren.
Auch solche – zumeist gemeindebezogene und aggregierte Informationen – können zu großen Teilen mit dem Standard XWärmeplan abgebildet und mittels Geodatendienste nutzbar gemacht werden. Besonders im Fall bereits bestehender Wärmeplanungen besteht die Möglichkeit, die Daten – analog zur Bauleitplanung – teilvektoriell zu erfassen und verfügbar zu machen. So lassen sich auch nicht vollständig digitalisierte Pläne schrittweise in eine strukturierte und nachnutzbare Datenbasis überführen. Hinzu kommt, dass kommunale Wärmepläne regelmäßig fortgeschrieben werden müssen. „Es ist wahrscheinlich, dass die Vorgaben im Laufe der Zeit angepasst werden“, so González. Gepaart mit dem Feedback der Nutzer:innen soll das Datenmodell daher kontinuierlich überprüft und weiterentwickelt, sodass es auch langfristig den Anforderungen der Praxis entspricht.
Stakeholderdialog: wichtige Grundlage, zu wenig Konkretes

Fernwärmerohre fertig zum Einbau. Fernwärme wird im Zuge der Dekarboniserung der Wärmeversorgung wieder wichtiger. Kosten und technische Machbarkeit zu bewerten, ist eine der Aufgaben der Kommunalen Wärmeplanung. Quelle: AdobeStock_559071586_color_Anoo
Um den Umsetzungsprozess zu begleiten, hat die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) einen Stakeholderdialog zur kommunalen Wärmeplanung durchgeführt. In mehreren Veranstaltungen diskutierten Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaft, Verwaltung, Energiewirtschaft und Kommunen über Herausforderungen, Erwartungen und mögliche Lösungswege.
Der Dialog war, so Pieper, gut strukturiert und brachte zahlreiche Perspektiven zusammen. Allerdings blieben die Ergebnisse eher allgemein. „Die Diskussionen waren wertvoll, Standpunkte wurden von verschiedenen Seiten geführt, hätten aber durchaus stärker in konkrete Handlungsempfehlungen münden können“, ordnet Pieper ein. Für die kommunale Praxis seien konkrete Vorgaben entscheidend – etwa dazu, wie es zu einem Standard kommen kann und wie die Daten perspektivisch gepflegt werden sollen. Als hilfreich könnte sich hier ein Projekt zur Standardisierung und Umsetzung einer Datenplattform für die kommunale Wärmeplanung sein, das das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie durch Partnerschaft Deutschland entwickeln lässt. „Mit diesem Projekt stehen wir natürlich in Verbindung“, so Pieper.
Abgrenzung der Standardisierung
XWärmeplan forciert die Standardisierung der Ergebnisdaten in der gesetzlichen Mindestanforderung, nicht jedoch die Datengrundlagen für die Erstellung der Pläne. Diese sind bundesweit nach wie vor sehr heterogen. Unterschiedliche Datenquellen, Formate und Prozesse erschweren eine durchgängige Digitalisierung. „Unsere Aufgabe ist es, eine Grundlage zu schaffen, mit der Wärmepläne und deren Informationen nicht nur lokal erstellt, sondern auch überregional zusammengeführt und weiterentwickelt werden können“, betont Pieper. Der Vorschlag der XLeitstelle wird aktuell in Arbeitsgruppen des IT-Planungsrats diskutiert.
Von der Pflicht zur Chance
Das WPG verpflichtet die Kommunen, Wärmepläne zu erstellen. Doch ein weiterer wesentlicher Mehrwert entsteht erst dann, wenn die erhobenen Daten nachnutzbar, vergleichbar und verknüpfbar sind. Mit dem Fachschema XWärmeplan liegt ein praxistauglicher Vorschlag vor, der die Ergebnisse in digitale Standards überführt und so Aggregation, Fortschreibung und Partizipation ermöglicht – auch wenn er noch form- und erweiterbar ist. Eine Verpflichtung diesen Vorschlag zu nutzen besteht derweil nicht. Die nächsten Schritte liegen in der Etablierung einer bundesweiten Plattform und in der konsequenten Orientierung an Geodatenstandards. Gelingt dies, kann die kommunale Wärmeplanung weit über die Pflichterfüllung hinauswachsen – und zu einem strategischen Steuerungsinstrument der Energiewende werden.

