Qualifizierte fachliche Entscheidungen im Rahmen von BIM-Projekten sind nur auf Basis qualitätsgesicherter Informationen möglich. Doch welche Daten für welchen BIM-Prozess zu welchem Zeitpunkt erforderlich sind, ist für die Projektbeteiligten nicht immer ersichtlich. Für Beteiligte am BIM-Workflow sind Umfang und Tiefe des tatsächlichen Informationsbedarfs jedoch unverzichtbare Arbeitsgrundlagen. Zur Rolle des Auftraggebers im BIM-Projekt gehört die Definition der Informationen, die er für seine Zwecke aus dem digitalen Zwilling abgreifen möchte. Dies sind die „Auftraggeber-Informations-Anforderungen“ (AIA). Die AIA sollten die benötigte Informationsfülle und die Informationstiefe möglichst genau beschreiben. Für ihre Erstellung definiert die neue Richtlinie VDI 2552 Blatt 10, die seit Februar 2021 gültig ist, nun verlässliche Regeln. Herausgeber der VDI 2552 Blatt 10 ist die VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik (GBG).
Im engen Zusammenhang zur AIA steht der BIM-Abwicklungsplan (BAP). Dieser bildet die Grundlage für die Informationserstellung. Da ohne einen verlässlichen BAP die Realisierung von BIM-Projekten praktisch nicht möglich ist, sind auch Hinweise zur Erstellung des BAP Gegenstand der neuen VDI 2552 Blatt 10. Die Richtlinie setzt AIA und BAP in einen gemeinsamen Kontext du beschreibt deren Rollen und Verknüpfungen bei Ausschreibungen, Angeboten, Eignungsnachweisen und -anforderungen. Sie wendet sich dabei an Bauherren, Planungs- und Baubeteiligte sowie Verantwortliche in Betrieb und Instandhaltung, die die Vorteile der BIM-Methode nutzen möchten. (jr)