Geodaten sollen für die Bundesverwaltung möglichst einfach und bedarfsgerecht zur Verfügung gestellt werden, wie das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG) erklärt. Zum 01. Juli 2019 tritt daher der neue „Vertrag über die kontinuierliche Übermittlung amtlicher digitaler Geobasisdaten der Länder zur Nutzung im Bundesbereich“ – kurz V GeoBund – in Kraft. Wesentliche Neuerungen des Bund-Länder-Vertrags beinhalten etwa erweiterte Rechte für Bundeseinrichtungen und Dritte bezüglich der Verwertung von Folgeprodukten aus Geobasisdaten, zum Beispiel bei der Veröffentlichung von Lärm-, Umwelt- oder Wetterkarten. Darüber hinaus hat das BKG bessere und genauere Daten ins Portfolio aufgenommen wie ein hochpräzises digitales Geländemodell und einen Datensatz mit detaillierten Geometrien für alle Gebäude in Deutschland. (vb)