gültig ab 1. Januar 2020
1. Anzeigenauftrag
Anzeigenauftrag im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbetreibenden oder sonstigen Interessenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung. Sämtliche Anzeigenaufträge werden ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgewickelt. Im Falle von elektronisch übermittelten Anzeigenaufträgen kann der Text der Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf den Computer im Internetangebot unter www.business-geomatics.com heruntergeladen und/oder ausgedruckt werden. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen und/oder Vereinbarungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt. Insbesondere führt die Unterlassung eines Widerspruchs bzw. eine unterbliebene Zurückweisung anderer AGB seitens des Verlages nicht dazu, dass die anderweitigen AGB als vereinbart gelten.
2. Unternehmer/Kunde
Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird und die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Der Verlag ist Verwender dieser Allgemeinen Geschäftsbestimmungen.
3. Angebote und Auftragserteilung
3.1
Alle Angebote des Verlages sind freibleibend. Mit dem Anzeigenauftrag gibt der Kunde ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Verlag die Annahme des Angebotes ausdrücklich schriftlich durch Auftragsbestätigung erklärt. Wird ein Anzeigenauftrag auf elektronischem Wege in Auftrag gegeben, wird der Verlag den Zugang des Auftrages schriftlich bestätigen, allerdings stellt die Zugangsbestätigung noch keine verbindliche Annahme des Auftrages dar. Eine verbindliche Annahme liegt auch bei der Anzeigenaufgabe auf elektronischem Wege erst vor, wenn der Verlag die Annahme des Angebotes ausdrücklich per Auftragsbestätigung erklärt. Gleiches gilt bei mündlich (fernmündlich) erteilten Aufträgen. Auch hierbei ist erst die verbindliche Annahme durch den Versand der Auftragsbestätigung durch den Verlag erklärt.
3.2
Der Verlag ist berechtigt, das in der Beauftragung liegende Vertragsangebot des Kunden innerhalb von zwei Wochen nach Angebotsabgabe anzunehmen. Anzeigen sind im Zweifel, falls keine Ausgabenfestlegung ausdrücklich erfolgt, zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahrgangs (Januar bis Dezember) nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.
3.3
Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.
4. Auftragserfüllung
Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.
5. Rücktritt
Der Auftraggeber hat nur ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag aus wichtigem Grund. Die Erklärung des Rücktritts muss spätestens eine Woche vor dem Anzeigenschlusstermin beim Verlag schriftlich oder in Textform eingegangen sein. Bei Ein-/Durchheftern und allen verbindlich zugesagten Vorzugsplätzen einschließlich Umschlag- und Sonderseitenplatzierungen akzeptiert der Verlag keinen Rücktritt aus beim Auftraggeber liegenden wichtigen Gründen.
6. Ausgabenbezogene Aufträge
6.1
Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
6.2.
Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die auf Grund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.
7. Auftragsablehnung
Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstoßen oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
8. Rechtzeitigkeit der Motivlieferung
Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglichen Ersatz an. Werden Motive und Druckunterlagen bzw. Druckdaten nicht rechtzeitig (spätestens bis zum in den jeweils gültigen Mediadaten ausgedruckten jeweiligen Druckunterlagenschlusstermin) vom Auftraggeber an den Verlag geliefert, so geht dies voll zu Lasten des Auftraggebers. Der Verlag hat in einem solchen Fall Anspruch auf vollständige Bezahlung der gebuchten Anzeige/Beilage.
9. Druckqualität und Ersatzansprüche
Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder auf eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Farbliche Abweichungen sind nur dann als qualitative Beeinträchtigung anrechenbar, wenn die farbliche Widergabe im besonderen Maße von der üblichen herstellungsbedingten Farbvarianz abweicht. Lässt der Verlag eine ihm zum Abdruck einer Ersatzanzeige gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrags. Der Verlag ist berechtigt, die Art der von dem Auftraggeber gewählten Nacherfüllung zu verweigern, sofern die gewählte Art der Nacherfüllung nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
10. Fristen
Kunden haben dem Verlag etwaige bestehende offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Abdruck der Anzeige (Erscheinungstermin) schriftlich oder in Textform anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Nach Ablauf der Zwei-Wochen-Frist ist die Geltendmachung von offensichtlichen Mängeln durch den Unternehmer ausgeschlossen.
11. Haftung des Verlages
Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadens-ersatzanspruch wegen des Mangels zu. Dies gilt nicht für Personenschäden (Schäden an Leben, Körper und Gesundheit) und Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz, für diese Schäden haftet der Verlag nur im Fall nachgewiesener grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Der Schadensersatzausschluss gilt auch nicht für sonstige Schäden, die dem Kunden infolge einer vom Verlag vorsätzlich oder grob fahrlässig verübten Pflichtverletzung entstanden sind. Für vertragstypische Schäden, die dem Kunden infolge einer vom Verlag verübten wesentlichen Vertragspflichtverletzung entstanden sind, haftet der Verlag auch dann, wenn ihm oder einem seiner Erfüllungs-gehilfen lediglich leichte Fahrlässigkeit zur Last fällt. Eine wesentliche Vertragspflicht im vorgenannten Sinne ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung des Verlages für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Nachweispflicht obliegt alleine dem Auftraggeber.
12. Korrekturabzüge
Korrekturabzüge sind aus technischen Gründen nicht vor Drucklegung lieferbar.
13. Größenvorschriften und Formate
Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zu Grunde gelegt.
14. Gültige Preise
Die angebotenen Anzeigenpreise in der jeweils gültigen Preisliste sind bindend. Unter der Adresse www.business-geomatics.com/mediadaten stehen die jeweils gültigen Preislisten zum Download und zur Einsicht bereit.
15. Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort nach Veröffentlichung (Datum des Erscheinungstermins) der Anzeige übersandt. Die Zahlung der Rechnung hat ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt zu erfolgen, sofern nicht auf der Rechnung etwas anderes vermerkt ist. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Verzug. Während des Verzugs ist die Geldschuld in Höhe von 8%-Punkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
16. Agenturaufträge und AE-Provisionen
Anzeigenaufträge durch eine Agentur werden in deren Namen und auf deren Rechnung angenommen. Die Werbemittler, Media- und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbetreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung eines laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. AE-Provisionen können nur nachweislich an im Auftrag eines Kunden/Mandanten agierende Werbe- und Mediaagenturen geleistet werden. 15% vom Nettoauftragswert ist die maximale Provisionshöhe, die an solche Agen-turen geleistet werden kann. Inhouseagenturen von Anzeigenkunden wird keine AE-Provision gewährt.
17. Belege
Der Verlag liefert mit der Rechnung oder mit separater Post auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Kann ein Beleg nicht mehr beschaff t werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
18. Kosten für Druckunterlagen und Datenbearbeitung
Kosten für die Anfertigung bestellter Druckvorlagen und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen in übersandten Druckdaten ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.
19. Auflagenminderung
Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder – wenn eine Auflage nicht genannt ist – die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres um mehr als 25 Prozent unterschritten wird. Bei Einzelbuchungen für Anzeigen oder Beilagen in einzelnen Ausgaben entsteht erst dann ein Preisminderungsanspruch des Kunden, wenn die Auflagenhöhe einer Ausgabe im Vergleich zum Auflagendurchschnitt des letzten Quartals um 40 Prozent reduziert ist. Die Nachweispflicht über die entsprechende Auflagenreduzierung obliegt dabei alleine dem Auftraggeber. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.
20. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für alle Verträge und Streitigkeiten daraus der Sitz des Verlages, also Köln.
21. Recht
Sämtliche Rechtsbeziehungen aus diesem Vertrag unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Es gelten zudem die gültigen steuerlichen- und Finanzbestimmungen der Bundesrepublik Deutschland.
22. Sonstige Bestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages einschließlich der Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise gegen zwingendes Recht verstoßen oder aus anderen Gründen nichtig oder unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt dann die jeweils rechtlich gültige Regelung. Etwaige Ergänzungen oder Änderungen dieser AGB haben schriftlich zu erfolgen.
23. Datenschutzerklärung
Der Auftraggeber wird hiermit gemäß Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG), Mediendienstestaatsvertrag (MDStV), Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen davon unterrichtet, dass die im Rahmen der Vertragsbeziehungen mit dem Verlag angegebenen Daten, insbesondere die im Rahmen der Auftragserteilung und -bearbeitung angegebenen personenbezogenen Daten ausschließlich zu dem Zwecke maschinenlesbar gespeichert, verarbeitet und genutzt werden, zu dem der Auftraggeber dies angegeben hat, sofern keine Einwilligung in eine andere Nutzungsart erteilt wurde sowie zum Zwecke der Abrechnung und Vergütung. Der Verlag ist berechtigt, die personenbezogenen Daten des Auftraggebers bzw. eines Interessenten im Rahmen der Auftragserteilung und -bearbeitung sowie der Verfügbarkeitsanfrage zu erheben, zu speichern und zu nutzen, soweit dies erforderlich ist, um den Auftraggeber die Inanspruchnahme der Leistungen des Verlages zu ermöglichen und eine Abrechnung vornehmen zu können. Der Auftraggeber kann jederzeit die zu seiner Person gespeicherten persönlichen Daten unentgeltlich bei dem Verlag einsehen. Der Verlag verpflichtet sich seinerseits, im Rahmen des TDDSG, MDStV, BDSG sowie der sonstigen Datenschutzbestimmungen, die ihm aus dem Vertrags-verhältnis bekannt werdenden Daten des Auftraggebers, vorbehaltlich einer anderweitig erteilten Einwilligung, nur für die Erfüllung der Zwecke der Vertragsanbahnung und Vertragsabwicklung zu verwenden, das Datengeheimnis zu wahren und seine Mitarbeiter entsprechend zu verpflichten, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.