War bisher die Abrechnung der Mengen nur nach den VOB-Regeln üblich, so hält ab sofort die Digitalisierung des Bauwesens Einzug in die VOB. Durch die Einführung einer generellen Öffnungsklausel für die allgemeine technische Vorschrift für Mengenermittlung und Abrechnung wurde die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen erweitert und vereinfacht. Das bedeutet, dass Architekten und Ingenieure heute reale Mengen nach dem BIM-Modell abrechnen können. Dazu vereinbaren die Architekten und Ingenieure mit dem Auftraggeber, die Planung und Abrechnung des Projektes nach den realen Modellmengen. Arbeiten die Kostenplanenden mit dem durchgängigen AVA- und Baukostenmanagementsystem California der G&W Software AG, können sie den BIM-orientierten Ansatz schon in einer frühen Phase der Kostenplanung einsetzen. Das Modell dient den ausführenden Unternehmen, ein Angebot auf Basis der real geplanten Menge zu erstellen und bei Auftragsvergabe exakte Mengen der Materialien zu bestellen. Bei Fortschreiten der Bauausführung können sie im Modell die fertiggestellten Arbeiten markieren, so dass aufgrund dessen nach Absprache mit dem Bauherren fakturiert und die Bezahlung initiiert werden kann. Eine aufwändige Erstellung des Aufmaßes entfällt somit. Als Nebeneffekt der dazu notwendigen exakten Planung und sich daraus ergebenen real Mengen, stehen den Planenden Werte für eine CO2-Bilanz oder ein Ressourcen-Register zur Verfügung.