Der Betrieb von Drohnen wird neu geregelt. Bundesminister Dobrindt hat dazu gestern dem Kabinett eine „Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten“ vorgelegt. Anschließend erfolgt die Zuleitung an den Bundesrat. Laut Bundesverkehrsminister Dobrindt bieten ein großes privates wie gewerbliches Potenzial, mehr Drohnen in der Luft erhöhten allerdings die Gefahren von Kollisionen, Abstürzen oder Unfällen.
Wesentliche Regelungen der Verordnung sind eine Kennzeichnungspflicht ab 0,25 kg, um im Schadensfall schnell den Halter feststellen zu können, ein Kenntnisnachweis ab zwei kg (außer auf Modellflugplätzen) durch eine vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannte Prüfung oder Bescheinigung über eine Einweisung eines Luftsportverein, sowie eine Erlaubnispflicht ab fünf kg. Die Erlaubnis soll von den Landesluftfahrtbehörden erteilt werden. Zudem soll es ein Betriebsverbot geben, z.B. außerhalb der Sichtweite oder in Flughöhen über 100 Metern (gilt nicht auf Modellfluggeländen), über Wohngrundstücken ab 0,25 kg oder wenn das Fluggerät optische, akustische oder Funksignale übertragen oder aufzuzeichnen kann.
Für gewerbliche Nutzer soll das aktuell bestehende generelle Betriebsverbot außerhalb der Sichtweite aufgehoben werden. Künftig sei der Betrieb außerhalb der Sichtweite genehmigungsfähig. Damit soll der Betrieb gewerblicher Drohnen erleichtert und neue Geschäftsmodelle ermöglicht werden.