Der Deutsche Bundestag hat heute das Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung verabschiedet. Jetzt sind die Kommunen am Zug. Sie müssen zügig ihre Wärmeplanung aufstellen und umsetzen, um Klarheit für alle Beteiligten zu schaffen. Das Wärmeplanungsgesetz soll zusammen mit dem Gebäudeenergiegesetz am 1. Januar 2024 in Kraft treten. Großstädte müssen bis zum 30. Juni 2026 einen Wärmeplan erstellen, kleinere Städte haben zwei Jahre mehr Zeit. Für kleinere Kommunen mit weniger als 10.000 Einwohnern können die Länder ein vereinfachtes Verfahren ermöglichen, außerdem ist vorgesehen, dass mehrere Kommunen einen gemeinsamen Plan vorlegen können. Der Bund soll die Planungen der Kommunen vollständig abdecken. Dazu sollen Folgegesetze erlassen werden. Ebenso wird im WPG ein Folgegesetz zur „Datenbereitstellungspflicht zur Verknüpfung vorhandener Geodaten mit anderen verfügbaren Daten“ gefordert.
In der kommunalen Wärmeplanung wird u.a. festgelegt, wo eine Fernwärmeversorgung vorgesehen ist, wo Nahwärme z.B. aus Biomasse zur Verfügung stehen wird oder wo ein Wasserstoffnetz auf- bzw. umgerüstet werden soll.
Die Koalition hatte in den letzten Wochen um die Verabschiedung des Gesetzes gerungen, daher gab es mehrere Änderungen am Entwurf. Ursprünglich sollten bis 2035 50 Prozent der Wärme aus erneuerbaren Energien stammen, in der aktuellen Fassung sind es nun 30 Prozent. Derzeit werden bereits knapp 20 Prozent der Wärme klimafreundlich erzeugt. Die Grünen hatten sich erfolgreich gegen die Fristverlängerung für die kommunale Wärmeplanung eingesetzt.
Im letzten Entwurf wurde zudem der so genannte Biomassedeckel angehoben. Demnach soll der Einsatz von Biomasse zur Wärmeerzeugung ab einer Leitungslänge von 50 Kilometern und nicht wie vorgesehen ab 20 Kilometern begrenzt werden. Damit soll vor allem die Nutzung der vorhandenen Biomassepotenziale an geeigneten Standorten für die Nahversorgung, wie z.B. Heizwerke in Innenstadtlagen (Nahwärme) oder in kleineren Gemeinden, gefördert werden. Auch bei der Nutzung von Abwärme aus der thermischen Abfallbehandlung (Müllverbrennung) gab es hinsichtlich der eingesetzten Reststoffe Abweichungen vom ursprünglichen Entwurf.
Von Seiten der Verbände wird das neue Gesetz überwiegend positiv aufgenommen. Uneinigkeit herrscht jedoch vor allem über die Rolle des Wasserstoffs in der Wärmewende. Für Jörg Höhler, Präsident des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches (DVGW), verfehlt das Gesetz in seiner jetzigen Fassung „bei weitem sein Ziel, Planungssicherheit für das Wasserstoffnetz auf der Verteilnetzebene in Deutschland zu schaffen“. Zu den Mitgliedsunternehmen des DVGW gehören Gasnetzbetreiber, die sich mit der Umstellung ihrer Netze auf den Transport von Wasserstoff beschäftigen. Für diese Umstellung, so der DVGW, sieht das Gesetz keine Planungsinstrumente vor. Das Gesetz sei daher nicht technologieoffen. Zudem sei der Netzentwicklungsplan Gas, in dem die Umstellung strategisch vorgeplant wird, nicht in das WPG aufgenommen worden.
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) begrüßt das Gesetz, kritisiert aber gleichzeitig eine zu große Technologieoffenheit. „Wir werden dabei auf einen nachhaltigen Umgang mit Biomasse drängen und versuchen, die Verbraucher*innen vor teuren und ineffizienten Wasserstoffheizungen zu bewahren“, sagte Geschäftsführerin Antje von Broock.