Für Nutzer von E-Ladestationen soll die Prüfung von ausgewiesenen Messwerten in Rechnungen künftig transparenter werden. Dafür erfasst die Bundesnetzagentur nun Public Keys in ihrer Ladesäulen-Karte.
Seit April 2017 veröffentlicht die Bundesnetzagentur (BNetzA) Daten zur öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur in Deutschland. Die interaktive Ladesäulenkarte dient als Übersichtskarte für Fahrer von Elektro-Fahrzeugen. Bisher mussten sich jene bei der Begleichung ihrer Rechnungen auf die darin ausgewiesenen Messwerte verlassen. Mit der Einführung von Public Keys will die BNetzA nun E-Fahrzeug-Nutzern mehr Transparenz verschaffen.
Bei Public Keys handelt es sich um öffentlich zugängliche Prüfschlüssel, die auf den Messgeräten der Ladestation aufgedruckt sind. Über den auf dem Messgerät befindlichen Public Key kann der Nutzer der Station die ausgewiesenen Messwerte der Rechnung mit den tatsächlichen Messergebnissen abgleichen und zudem einsehen, ob die Werte aus dem Ladepunkt stammen, an dem das Auto aufgeladen wurde. Dafür gibt er den Prüfschlüssel in eine vom E-Mobilitätsanbieter zur Verfügung gestellte Software ein.
Erste Public Keys einsehbar
„Anders als an Kraftstofftankstellen erhält man an Ladepunkten für Elektromobile in der Regel keine Quittungen“, stellt Jochen Homann, Präsident der BNetzA, fest. „Mit Public Keys haben Verbraucher nun die Möglichkeit, die Abrechnung eines E-Mobilitätsanbieters auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.“ Seit 2018 arbeitet die BNetzA mit der Physikalisch-Technischen-Bundesanstalt (PTB) zusammen und erfasst bei der Anzeige der Ladepunkte auch Public Keys. Die Erfassung befindet sich zurzeit noch im Aufbau. Die ersten Prüfschlüssel können allerdings schon auf der Ladesäulenkarte der BNetzA eingesehen und auch auf der Internetseite der Behörde heruntergeladen werden.
Die zugrundeliegende Ladesäulenkarte umfasst nach Angaben der Behörde aktuell 13.147 Ladepunkte – davon 11.620 Normal- und 1.527 Schnellladepunkte an insgesamt 6.600 öffentlich zugänglichen Ladeeinrichtungen. „Nach der Veröffentlichung der Übersichtskarte hat sich die Anzahl der gemeldeten Ladepunkte im vergangenen Jahr mehr als verdreifacht“, sagt Homann. Die BNetzA veröffentlicht über die Karte die Ladepunkte, die den Anforderungen der Ladesäulenverordnung (LSV) genügen. Das betrifft insbesondere die technische Sicherheit, deren Mindestanforderungen in §3 der LSV formuliert sind. Die Karte umfasst dabei Systeme und Standorte von Anbietern, die das Meldeverfahren der BNetzA durchlaufen und einer Veröffentlichung zugestimmt haben. (vb)