Das Bundesland Nordrhein Westfalen hat rückwirkend zum 1. Januar 2020 eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) beschlossen. Demnach übernimmt das Land die Hälfte der kommunalen Straßenausbaubeiträge der Beitragspflichtigen Anwohner. Die Zuweisungen enthält jeweils die Kommune, unter der Vorrausetzung, das zuvor ein Straßen- und Wegekonzept von der Kommune erarbeitet wurde. Dazu wurden in Paragraph 8a des KAG „Ergänzende Vorschriften für die Durchführung von Straßenausbaumaßnahmen und über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen“ eingefügt. In dem Straßen- und Wegekonzept soll nachweisen werden, wann technisch, rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll geplante Straßenunterhaltungsmaßnahmen möglich sind und wann beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen erforderlich werden können. Das Straßen- und Wegekonzept soll mindestens alle zwei Jahre fortgeschrieben werden. Ziel ist es, Transparenz über geplante Erhaltungs- und Baumaßnahmen herzustellen.