Im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) bearbeitet das Land Mecklenburg-Vorpommern das Themenfeld Bauen & Wohnen. Zu den 60 Verwaltungsleistungen, die dort bearbeitet werden, gehören auch die Themen Geodaten und Vermessung.

Die Kartenfunktion aus dem Prototyp des digitalen Breitbandantrags. Bild: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI)
Mehr als 60 Verwaltungsleistungen – beispielsweise Bauanträge oder Denkmalschutzförderung – muss das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) im Rahmen des Themenfelds Bauen & Wohnen bearbeiten. Das Ziel ist vorgegeben: Bis Ende 2022 sollen diese umgesetzt werden. Kaum ein Experte glaubt zwar, dass dieses Ziel zeitgerecht umgesetzt werden kann, doch die Auswirkungen des OZG werden groß sein – auch auf den Bereich Geodaten und Vermessung, der zum großen Teil zu Bauen & Wohnen gehört.
Karten für Breitband-Anträge
Beispielsweise beim Thema Breitbandausbau, bei dem die Bundesregierung beschlossen hat, bis 2021 insgesamt 12 Milliarden Euro zu investieren. Ziel ist hier eine sogenannte „One-Stop-Shop-Lösung“ für Telekommunikationsunternehmen. Bei diesem Idealfall muss ein Unternehmen nur noch einen Antrag beim zuständigen Wegebaulastträger stellen, also zum Beispiel dem Bund, einem Land oder einer Kommune. Nahezu alle weiteren Genehmigungen holen die Behörden dann im Anschluss selbst ein, bestenfalls unterstützt durch andere verfügbare OZG-Leistungen. Es existiert bereits ein Online-Antrag für die Leitungsverlegung, doch bei diesem haben Anwender bereits in der Konzeptionsphase Kritik angemerkt. Gefordert wird, dass die Telekommunikationsunternehmen zukünftig via Kartenansicht schnell und unkompliziert ihre Anträge stellen können. Ziel soll nach Angaben des Bundeslandes sein, eine hohe Standardisierung des Antragsprozesses zu erreichen, um so fehlerhafte Angaben zu reduzieren und eine schnellere Prüfung der Vollständigkeit zu ermöglichen. Ein Prototyp für die kartenbasierte Antragsstellung
existiert bereits.
Digitalisierungslabor Vermessungsnahe Leistungen
Wesentlich weiter sind Themen rund um das Katasterwesen. Seit Dezember letzten Jahres stehen Online-Lösungen für die Verwaltungsleistungen „Einsicht in das und Auszüge aus dem Liegen-
schaftskataster“, „Hoheitliche Vermessung im Liegenschaftskataster“ und „Verkehrswertgutachten und Auskünfte aus der Kaufpreissammlung“ zur Verfügung. Diese wurden im Freistaat Bayern umgesetzt, der in dem Themenumfeld Bauen und Wohnen als Partnerland von Mecklenburg-Vorpommern fungiert und das Digitalisierungslabor Vermessungsnahe Leistungen betreibt. Flurstücke und Gebäude (Liegenschaften) können dabei in einem öffentlich-rechtlichen Verzeichnis (Liegenschaftskataster) eingesehen und etwaige Veränderungen erfasst werden.
Interessant dürfte sein, inwieweit die Bayerische Blaupause auch für andere Bundesländer anwendbar ist. Einerseits war das Bundesland in den letzten Jahrzehnten für seine im Bundesvergleich eigenständigen Umsetzungen im Bereich der Kataster- und Liegenschaftsverwaltung bekannt. Andererseits ist im OZG das „Einer für Alle“(EfA)-Modell vorgesehen.
Dabei legen die Bundesländer die inhaltliche Hoheit zu einzelnen Digitalisierungsthemen in verschiedene Bundesländer, deren Lösungsansätze dann in den anderen Ländern genutzt werden sollen. Einmal erstellte Leistungen sollen so einfach nachgenutzt werden, ohne nochmaligen Aufwand für die Erstellung zu produzieren. Davon verspricht sich die Öffentliche Hand eine höhere Effizienz bei Digitalisierungsthemen sowie eine für Nutzer höhere Einheitlichkeit und Standardisierung. Allerdings sind die Kommunen bei der Umsetzung der Dienste nicht gesetzlich gezwungen, das EfA-Prinzip ein-zu-eins umzusetzen. Fakt ist, dass sich gerade im Bereich der Geodatenverwaltung ein bundesweit heterogenes Bild entwickelt hat, das mit dem EfA-Prinzip kollidiert. (sg)