Vor dem Hintergrund des Ausbaus des Glasfasernetzes kommt den Themen Leitungsrecherche und -auskunft eine nochmals gesteigerte Bedeutung zu. Besonders brisant wird der Schutz der Leitungen beim Thema Mini-Trenching.
Im Herbst 2019 gaben die BIL eG, Betreiber des deutschlandweiten Portals BIL zur Leitungsrecherche und -auskunft, und der BREKO Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. eine gemeinsame Initiative bekannt. Alle Mitglieder der BREKO Einkaufsgenossenschaft, einer Tochter des Vereins, bekommen damit einen vereinfachten und kostengünstigen Zugang zur BIL-Plattform. Hintergrund ist der Schutz und der zukunftssichere Betrieb der Kommunikations-Netzinfrastruktur – allen voran des Glasfasernetzes. Denn die 200 in der EG organisierten Telekommunikationsnetzbetreiber können sich im Zuge der Kooperation im BIL-Portal registrieren und bekommen so automatisch Nachricht, wenn eine Baufirma für ein geplantes Bauvorhaben Tiefbauarbeiten in unmittelbarer Nähe des Leitungsnetzes plant.
Je mehr Geschäftsprozesse über das Breitbandnetz verlaufen, desto schärfer wird die Anforderung an eine maximale Verfügbarkeit des Netzes, das neben dem 5G-Mobilfunk die entscheidende Infrastruktur für die Digitalisierung ist. Doch dieses Maß an systemkritischer Relevanz bedeutet zugleich auch eine besondere Herausforderung.

Im ersten Quartal 2020 fanden die meisten Planungsvorhaben im Leitungstiefbau statt (Grafik: BIL eG)
Denn der Ausbau muss schnell gehen, so will es die Wirtschaft und vor allem auch die Politik. Das „schnelle Netz“ gilt noch immer als Standortnachteil in Deutschland, denn der Glasfaserausbau hinkt im internationalen Vergleich deutlich hinterher. Als ein scheinbar probates Gegenmittel haben sich daher Sonderverlegetechniken wie Spülbohrverfahren oder Kabelpflugtechnik etabliert, vor allem aber werden Grabenfrästechniken, das sogenannte Mini-Trenching, praktiziert. Schnell und kostengünstig, so das Versprechen dieser Verlegung, die die Bundesregierung im Jahr 2012 auf oberster Gesetzesebene (Telekommunikationsgesetz, § 68 Abs. 2) erlaubt hatte.
Im Gegensatz zu allen sonstigen Tiefbauarbeiten in Deutschland ist dieses Verfahren jedoch bisher kaum genormt. Das erhöht das Risiko für den Betrieb. Und demnach stehen auch die Auskunftsverfahren im Blickpunkt des Interesses.
Die Sachlage
Ein Problem beim Mini-Trechning ist der Eingriff in den Straßenkörper. Das vermeintlich minimalinvasive Verfahren beinhaltet besondere Risiken. Die Straßenbaulastträger, also vor allem die Kommunen und Gemeinden, sind daher in Sorge um ihre Straßen. Aber gleichzeitig sind auch die „untiefen“ Verlegetechniken ein Risiko für die Kommunikationsinfrastruktur selbst. Teilweise werden die Glasfaserleitungen gerade einmal 15 Zentimeter unter der Teerschicht gelegt, sprich in Spatentiefe, und dies erhöht das Risiko für Schäden im Zuge von Tiefbauarbeiten. Eine falsche Baggerbewegung, und schnell sind mehrere 10.000 Haushalte ohne Internet, Fernsehen und Festnetztelefon. Vor diesem Hintergrund hat auch die Bauwirtschaft zuletzt immer wieder vor dem „Billigverfahren“ Trenching beim Breitbandausbau gewarnt. In der Praxis gibt es eine offizielle und eine tatsächliche Verlegetiefe. Die Bauwirtschaft hat die Notwendigkeit einer genauen und zuverlässigen Dokumentation und einer möglichst einfachen Auskunftsmöglichkeit betont.
Im Schadensfall ist auch die rechtliche Situation prekär. Wird ein Leitungskabel bei Tiefbauarbeiten beschädigt, haftet das Bauunternehmen, wenn es keine Auskunft eingeholt hat, oder wenn das Kabel in einer die Norm unterschreitenden Verlegetiefe eingebracht wurde. „In einem Urteil des Landgerichts Nürnberg musste der Bauunternehmer voll haften, weil er keine Leitungsauskunft eingeholt hatte“, beschreibt Markus Heinrich, Partner bei der auf die Energiebranche spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei Wolter Hoppenberg, einen Fall, bei dem das besondere Risiko des Trenching offensichtlich wurde. Der Bagger hatte das Kabel zwar nicht direkt getroffen, sondern arbeitete einige Meter entfernt. Im Zuge der Spannung der Asphaltdecke kam es trotzdem zu einem Schaden.
Die Einholung einer Auskunft ist zwar verpflichtend, im Bereich Telekommunikation ist dies im Vergleich zu anderen Versorgungssparten aber nicht immer einfach. Zum einen wurden die Kabelnetze in der Vergangenheit oft nicht in standardisierten (GIS-) Systemen dokumentiert, zum anderen gab es bei Kabelnetzbetreibern in den letzten Jahren viele Marktveränderungen und Konsolidierungen. Sprich, die Auskunftsprozesse sind andere als bei Stadtwerken und eine prozessorientierte Online-Auskunft ist oft weniger ausgebildet als bei Verbundnetzbetreibern. Oft weiß die Bauwirtschaft also überhaupt nicht, bei wem und wie eine Auskunft zu den TK-Netzen einzuholen ist.

Beim sogenannten Microtrechning-Verlegeverfahren werden die Oberflächen lediglich „aufgeschlitzt“, um notwendige Lei- tungen mit geringem Aufwand zu verlegen. Foto: Unitymedia
Der sachgerechten Leitungsauskunft kommt somit eine wichtige Rolle zu. „Je umfangreicher die Dokumentation der vorhandenen Erdleitungen, desto besser“, sagt BREKO-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers. „Eine Leitungsauskunft wie die der BIL ist ein gutes Werkzeug, um Schäden vorzubeugen“, führt Albers im Hinblick auf die Kooperation aus. Das gilt für die Gütegemeinschaft Leitungstiefbau e. V. wie auch für die Leitungsauskunft. „Vorwiegend verweigern gerade die Breitbandversorger die Einträge ihrer Leitungen in Auskunftsportale“, sagt auch Susanne Hake, Geschäftsführerin der Gütegemeinschaft Leitungstiefbau e. V.. Der Verein prüft Unternehmen und Tiefbauarbeiten und vergibt das RAL Gütezeichen 962. Ziel ist es, die Asphaltstraße als statisches Bauwerk qualitativ zu sichern. Für ein hochleistungsfähiges Breitbandnetz fordert der Verein vor allem die Normung der neuartigen Verlegetechniken, die zwar in Vorbereitung, aber noch nicht verabschiedet ist. Auch die Leitungsauskunft müsse zuverlässigen Standards folgen. „Unsere Forderung Nr.1 ist jedoch die 100-prozentige Vollständigkeit der Auskünfte. Ansonsten bringt es den Firmen nicht wirklich einen Vorteil, wenn sie nach der Auskunftserteilung trotzdem noch weiter recherchieren müssen.“ Zweite wichtige Forderung ist die nach der Dokumentation der Verlegetiefe. „Die muss zwar normgemäß mindestens 50 Zentimeter beziehungsweise 10 Zentimeter unter Planung betragen, oft werden jedoch die Mindestlegetiefen umgangen. Daher wäre eine dreidimensionale Planauskunft von Vorteil“, so Hake.
Eine vollständige Auskunft, die rechtssicher und ver- bindlich ist, gibt es in Deutschland jedoch offiziell nicht. „Unsere letzte Forderung geht in Richtung Politik: Es sollte eine gesetzliche Verpflichtung für Straßenbaulastträger geben, eine Liste der Leitungsbetreiber zu führen. Diese könnte dann vollständig an die bauanfragende Firma übergeben werden.“
Nicht alle Versorgungsleitungen liegen jedoch im Bereich von Straßen, so dass eine solche Forderung an die Straßenbaulastträger nicht das gesamte unterirdische Leitungsnetz in Deutschland abdecken würde. Doch die Forderung zeigt deutlich das Vakuum einer gesetzlichen Verpflichtung, wie sie in Deutschland besteht. In den Niederlanden ist eine solche rechtliche Lüke mit dem KLIC-System schon seit Jahren geschlossen worden. Auch andere Länder insbesondere in Nordeuropa haben solche Strukturen aufgebaut.
Es war die wesentliche Gründungsmotivation von BIL, die Sicherheit im Tiefbau noch weiter zu erhöhen. Auch für Geschäftsführer Jens Focke liegt es auf der Hand, dass eine gesetzliche Verpflichtung zu einer zentral organisierten Leitungsauskunft das theoretische Optimum darstellen würde. „Aber sowohl die föderale Struktur in der Gesetzgebung als auch die Vielzahl an Branchenverbänden in Deutschland sind hinderlich, einen gesetzlichen Standard für die Leitungsauskunft zu schaffen“, so Focke. Daher sei es die Aufgabe von privatwirtschaftlichen Initiativen wie der BIL eG, dieses Vakuum zu füllen. „Wir glauben inzwischen, dass wir es schneller schaffen, eine Art quasi Standard zu werden, als das eine Gesetzgebung von Bundesseite auf den Weg gebracht wurde, um ein Zentralsystem zu konstituieren“, so Focke. Neben der für Anfragende kostenfreien Leitungsrecherche ermögliche BIL im Zuge der ALIZ-Kooperation auch ein „nahezu vollständiges Rechercheergebnis“.
Die Vorteile von BIL, vor allem die automatisierte Vorabprüfung aller bei BIL gestellten Bauanfragen, die eine spezifische Zuständigkeit beinhaltet, werden in Zukunft für die Netzbetreiber von Kommunikationsnetzen immer wichtiger. Auch hier gilt das Credo: Jede Tiefbaumaßnahme, zu der keine Auskunft über unterirdische Leitungen gestellt wurde, stellt ein Sicherheitsrisiko dar. Für Baufirmen, weil sie in der Haftung sind, für Leitungsbetreiber, weil sie Imageschäden, Vertrauensverlust und Instandsetzungskosten erleiden und für die Nutzer, weil mit dem Versorgungsausfall unabsehbare Folgekosten entstehen. Von den Schäden durch die Baumaßnahmen etwa an Straßenkörpern einmal abgesehen. (sg)