…an Professor Theo Schmitt, Leiter des Fachgebiets Siedlungswasserwirtschaft an der Universität Kaiserslautern
Business Geomatics: Ist den Kommunen eigentlich bewusst, dass sie sich mit dem Risiko urbaner Sturzfluten befassen müssen?
Professor Theo Schmitt: Zwischenzeitlich sind sich etliche Kommunen der Problematik bewusst, insbesondere die mit eigener Betroffenheit in den letzten Jahren. Aber auch viele Großstädte ohne eigene Betroffenheit und die kommunalen Spitzenverbände haben die Thematik des Risikomanagements für lokale Starkregen seit einigen Jahren oben auf der Agenda. Allerdings ist das konkrete Handeln deutlich stärker begrenzt, unter anderem wegen der schwierigen Frage der Finanzierung etwaiger Maßnahmen oder auch schon der Finanzierung der notwendigen Untersuchungen und Berechnungen zur Bewertung der Überflutungsgefährdung und der Risiken.
Worauf sollten Kommunen besonders achten?
Die Kommunen müssen die von uns propagierte „gesamtkommunale Verantwortung“ für die Überflutungsvorsorge anerkennen und eigene Regelungen zu Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten für das notwendige Handeln treffen. Zudem ist eine Bewertung des Risikos und – daraus abgeleitet – der Handlungsoptionen erforderlich, mit nachfolgender priorisierter Liste von Maßnahmen. Daneben müssen die Kommunen ihre Bürger über verbleibende Überflutungsrisiken bei Starkregen und gegebenenfalls auch über besondere örtliche Gefährdungen informieren. Die Risikokommunikation ist hier nicht nur ein Schlagwort!
Sind moderne Softwaresysteme schon in der Lage, das Risikomanagement umfassend zu unterstützen? Wo liegen noch Entwicklungsanforderungen?
Die Berechnungsprogramme und die zugehörige Datenverfügbarkeit sind zwischenzeitlich weit gediehen. Wichtig erscheint mir auch, anzuerkennen, dass es nicht darum gehen kann, rechnerische Nachweise mit dem gleichen Anspruch an Genauigkeiten wie bei entwässerungstechnischen Bemessungsaufgaben zu führen. Vielmehr dienen die Berechnungen mit außergewöhnlichen Starkregen – die von Ihnen zitierten Regen mit mehr als 60 mm in 1 bis 2 Stunden – dazu, zu erkennen, wo die besonderen Gefährdungen liegen, in welchem Ausmaß sie auftreten (können) und wie Schutzmaßnahmen wirken, auch im Vergleich untereinander. Hier wird es stark auf übergreifende Maßnahmen ankommen, die auch städtebaulich, verkehrstechnisch und auch freiraumplanerisch verträglich und multifunktional nutzbar sind. Dabei kann es nicht darum gehen, einseitig ein „Bemessungsziel 50-jähriger Überflutungsschutz“ zu erreichen.
Wann soll das Merkblatt DWA-M 119 erscheinen?
Das Merkblatt befindet sich derzeit in der Drucklegung. Es wird noch DWA-intern in den Gremien abgestimmt und soll dann im Zeitraum August/September 2016 als „Weißdruck“ erscheinen.