Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze zugestimmt. Er stammt vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Ziel des Gesetzentwurfes ist es, in allen rund 11.000 Kommunen Deutschlands eine Wärmeplanung zu haben. Darüber hinaus wird das Ziel festgelegt, bis zum Jahr 2030 die Hälfte der leitungsgebundenen Wärme klimaneutral zu erzeugen.
Wärmenetze sollen bis 2030 zu einem Anteil von 30 Prozent und bis 2040 mit einem Anteil von 80 Prozent mit Wärme aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme zu speisen. Der Bund die Erstellung von Wärmeplänen mit 500 Millionen Euro. Das Gesetzt sieht vor, dass die Ergebnisse im Wärmeplan kartografisch dargestellt werden. Als Ergebnis der Potenzialanalyse für müssen die Energieträger quantitativ und nach sowie räumlich differenziert kartografisch ausgewiesen werden. Das komplette Gesetz findet sich hier.