Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat ein neues Förderprogramm für Kommunen aufgelegt.
Gefördert werden investive Projekte zum Kimaschutz mit bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben mit mindestens 200.000 Euro pro Vorhaben beziehungsweise pro Projekt. Antragsfrist ist der 30. Juni 2016. Das Förderprogramm zielt darauf ab, den Einsatz der besten verfügbaren Techniken und Methoden für den Klimaschutz voranzutreiben. Dabei ist der Förderaufruf bewusst offen gestaltet. Modellprojekte sind in unterschiedlichen Handlungsfeldern möglich, etwa in der Abwasserbehandlung, bei kommunalen Liegenschaften oder in der Energie- und Quartiersversorgung. Die Projekte sollen sich nicht auf Einzelmaßnahmen beschränken, sondern einen umfassenden Ansatz aufweisen, also zum Beispiel die Bereiche Strom, Wärme und Verkehr miteinander verknüpfen.
Antragsberechtigt sind Kommunen, Zusammenschlüsse von Kommunen sowie Unternehmen und sonstige Einrichtungen mit mindestens 50,1 Prozent kommunaler Beteiligung. Ein Projektstart ist ab dem vierten Quartal 2016 möglich. Die Projektdauer beträgt im Regelfall bis zu drei Jahren.
Eingebunden ist das Förderprogramm in die nationale Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministeriums. Diese wurde bereits 2008 ins Leben gerufen und soll dazu beitragen, dass Deutschland seine nationalen Klimaschutzziele erreicht. Bis zum Jahr 2020 sollen die Treibhausgasemissionen in Deutschland um mindestens 40 Prozent gegenüber 1990 sinken, bis 2050 sogar um 80 bis 95 Prozent.
Dazu entwickelt die Initiative langfristige Strategien, leistet konkrete Hilfestellungen und stellt investive Förderung bereit. Sie richtet sich an Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen und Bildungseinrichtungen. Die nationale Klimaschutzinitiative umfasst die Förderprogramme Kommunalrichtlinie, innovative Einzelprojekte, gewerbliche Kälteanlagen, Mini- KWK-Anlagen und Hybridbusse.