Als um 21.22 Uhr am 20. Februar 2019 im Berliner Stadtteil Köpenick die Lichter wieder angingen war die Erleichterung der betroffenen Einwohner riesengroß, denn sie hatten gerade einen der größten und längsten Versorgungs-Blackouts in der Geschichte Berlins erlebt. Rund 34.000 Haushalte und Gewerbebetriebe, unter ihnen Krankenhäuser und Altenheime, waren nach Mitteilung des zum Vattenfall-Konzern gehörenden lokalen Versorgungsunternehmens Stromnetz Berlin GmbH für mehr als 31 Stunden ohne Strom und saßen damit sprichwörtlich im Dunkeln.
Was war passiert? Im Zuge von Bauarbeiten im Bereich der gesperrten Brücke Salvador-Allende-Straße wurden zwei für die Stromversorgung erforderliche 110-kV-Kabel durch ein Spezialtiefbauunternehmen bei Bohrarbeiten beschädigt. Während die Ursache des Stromausfalls schnell klar war, sind die Umstände, die letztendlich zum dem kapitalen Ereignis geführt haben, bislang noch unklar.
Keine Leitungsauskunft
Fest steht, dass vor Beginn der Tiefbauarbeiten vom beauftragten Unternehmen, der Mette Wasserbau GmbH mit Sitz in Berlin, keine aktuelle Leitungsauskunft bei der Stromnetz Berlin GmbH eingeholt wurde. Dies wurde umgehend von dem Versorgungsunternehmen bekannt gegeben und diese Information fand dann auch schnell Eingang in die allgemeine Presseberichterstattung. Der Fall scheint demnach klar: Das Bauunternehmen ist schuld und trägt damit die Verantwortung, insbesondere für den Schaden. Die Stromnetz Berlin hat daher auch nach Wiederherstellung der Stromversorgung am Abend des 20. Februar 2019 in der entsprechenden Pressemitteilung den Fall für sich als abgeschlossen erklärt. Den Rest erledigen nun die Juristen. Doch dies ist offenbar eine etwas vorschnelle Bewertung.
Nachfragen bei den betroffenen Unternehmen Mette Wasserbau und der von ihr mit den Bohrarbeiten unterbeauftragten Stump Spezialtiefbau GmbH ergaben Verdachtsmomente, dass nicht nur die betroffenen Unternehmen ein Versäumnis durch die nicht aktuell eingeholten Leitungsauskünfte einräumen mussten. Vielmehr erklärten sie übereinstimmend, dass ihnen von den jeweiligen Auftraggebern entsprechende Bohrfreigaben erteilt worden seien und zwar auch unter anderem auf Basis von zuvor durchgeführten Baubesprechungen. Beiden Unternehmen war demnach nicht bekannt, dass sich im Bereich der geplanten Bohrarbeiten entsprechende Stromleitungen befanden, so jedenfalls erklärten es deren Unternehmenssprecher.
Bohrfreigaben nach Baubesprechungen
„Wir bestätigen, dass unsere Tochtergesellschaft Stump Spezialtiefbau GmbH am 19. Februar 2019 bei einer Horizontalbohrung in Berlin zwei Starkstromkabel beschädigte. Eine ordnungsgemäße Bohrfreigabe durch unseren Auftraggeber lag vor. Offensichtlich war dem Auftraggeber (Ergänzung durch die Redaktion: Mette Wasserbau GmbH) nicht bekannt, dass hier Stromleitungen verlegt worden waren“, so Sandra Bauer, die Konzernsprecherin der PORR AG, zu deren Unternehmensgruppe die Stump Spezialtiefbau GmbH gehört. Dirk Ohly, kaufmännischer Leiter der Mette Wasserbau GmbH, äußerte sich in ähnlicher Weise. Er verwies jedoch darauf, dass sein Auftraggeber – die Stadt Berlin – eine entsprechende Bohrfreigabe seinem Unternehmen gegenüber erteilt hatte, und die Mette Wasserbau GmbH ihrerseits natürlich dann auch der Stump GmbH auf dieser Basis die Freigabe erteilt habe. Offenbar haben vor Beginn der Arbeiten auch Baubesprechungen stattgefunden, bei denen über das Thema „Leitungen“ im Untergrund gesprochen wurde.
Wie die Berliner Zeitung (B.Z.) berichtete, gab der Sprecher der Senatsverwaltung Jan Thomsen dazu folgendes zu Protokoll: „Klar ist: Die Kabel und ihre Lage wurden bereits im Planungsprozess von der Senatsverwaltung bei Vattenfall Stromnetz abgefragt, waren also bekannt. Alle beteiligten Bauunternehmen sind im Rahmen der Baubesprechungen über diese Kabel wiederholt informiert worden.“
Und trotzdem erklärten die Unternehmen, dass ihnen nicht bekannt war, dass sich im Bereich der geplanten Bohrarbeiten Kabel befinden? Hier scheint offenbar irgendetwas nicht zu stimmen.
Es drängt sich der Verdacht auf, dass eventuell tatsächlich entweder die Kabel in den erwähnten, vom Versorger angefragten Plänen, vollständig fehlten oder aber etwa ihre Lage in den Plänen, die bei den Projektbesprechungen vorgelegen hatten, abwichen.
Leitungsdokumentation aktuell?
Immerhin räumte die Vattenfall-Sprecherin Julia Klausch gegenüber der B.Z. ein, „dass im Rahmen der Brückenarbeiten und im Vorfeld des Teilabrisses Vattenfall die Kabel vor circa vier Jahren von einer Seite der Brücke in die Mitte verlegt habe und sie dort nun im Abstand von einem Meter lagen“.
Es könnte sich also hier um ein Fortführungs- und Aktualisierungsversäumnis des Leitungsbetreibers handeln, der innerhalb der letzten vier Jahre die Änderung der Lage der Kabel nicht in seinem Datenbestand und damit in seinen Plänen aktualisiert hat. Zwar stritt die Stromnetz Berlin dies auf Nachfrage umgehend ab und verwies darauf, dass im Zuge der Wiederherstellung der Stromverbindung an der Havariestelle die Arbeiter sofort die aktuellen Pläne mit korrekten Leitungslagen bereit hatten, doch ist dies keineswegs ein zwingender Nachweis dafür, dass der Datenbestand bei Erteilung der Bohrfreigaben auch tatsächlich die korrekten Leitungslagen enthalten hat.
Hatten also die Bauunternehmen überhaupt eine Chance, die korrekten Positionen der Kabel vor Beginn der Arbeiten festzustellen? Hätte eine aktuelle Leitungsauskunft – unmittelbar vor Arbeitsbeginn eingeholt, so wie es die Verkehrssicherungspflicht im Bundesgesetzbuch (BGB) vorschreibt – die korrekte Lage der Leitungen zu Tage gebracht und damit den Schaden vermieden? Oder hat der Versorger Stromnetz Berlin gegen die Anforderungen des technischen Regelwerks der regelwerkssetzenden Fachverbände DVGW, BDEW, VDE-FNN u.a. verstoßen, in dem er die in der GW/S 120 geforderte Nachführung von Umbaumaßnahmen im Leitungsnetz und damit verbundenen Lageänderungen nicht zeitnah in das Planwerk übernommen hat? Fragen über Fragen, die jetzt Juristen klären müssen.
Weitreichender Reformbedarf
Gleichgültig, welche Details die weiteren Ermittlungen im Vorgang Berlin- Blackout noch zu Tage führen werden, in der fachlichen Bewertung ergeben sich in jedem Fall neue Perspektiven, die den gesamten Komplex der sensiblen Infrastruktur in Verbindung mit zunehmender Bautätigkeit und den Themen Leitungsdokumentation und Leitungsauskunft betreffen. Der Berlin-Blackout zeigt beispielhaft, dass, wenn künftig derartige Ereignisse nachhaltig vermieden werden sollen, dies nicht mehr nur den marktwirksamen Kräften alleine überlassen werden kann.
Das gesamte System – beginnend bei der Digitalisierung der Netze und der laufenden Aktualisierung der Daten bis hin zur Bereitstellung von Leitungsinformationen für Planungs- und Bauaktivitäten und zum Einholen von Leitungsauskünften über zeitgemäße digitale Kommunikationskanäle – muss grundsätzlich neu geregelt werden. Darin jedenfalls stimmen viele Fachleute überein.
Das Regelwerk der Fachverbände stellt für gewöhnlich immer nur den kleinsten gemeinsamen Nenner dar, auf den sich die Beteiligten so gerade noch einigen konnten. Eine denkbar ungeeignete Basis für Verlässlichkeit und Verbindlichkeit. So sind dann auch die Formulierungen in Bezug auf die laufend erforderliche Datenaktualisierung im Leitungsnetz in der GW/S 120 zur Dokumentation von Leitungsnetzen wachsweich. Hier steht lediglich unter Ziffer 7 „Datenerfassung“ in der Unterziffer 7.1 „Aktualität der Netzdokumentation“ Folgendes: „In der Netzdokumentation der Versorgungsunternehmen ist das Leitungsnetz aktuell und vollständig nachzuweisen.“
Zeitangaben? Fehlanzeige. Weiter heißt es: „Da die Datenerfassung und -fortführung eine angemessene Bearbeitungszeit erfordern, sind geeignete Verfahren einzusetzen, die den Kenntnisstand der letzten Veränderungen im Netz gewährleisten. Eine Interimsdokumentation ist zulässig.“ Sind vier Jahre etwa keine angemessene Zeitspanne im Sinne des Regelwerks?
Noch nicht einmal die Verpflichtung zur digitalen Netzdokumentation ist im Regelwerk verbindlich festgeschrieben – und das im Zeitalter der Digitalisierung. Leitungsauskunft und Netzdokumentation auf Basis von analogen Plänen ist etwa so zu bewerten, als ob man bei Amazon per handschriftlichem Brief bestellt und die Bestätigung dann mit einem berittenen Boten zugestellt erhält. Nicht wenige Fachexperten stellen nicht zuletzt wegen dieser Widersinnigkeiten eine Selbstregulierung der Fachverbände in ihren Regelwerken durch ihre Mitglieder, die sie repräsentieren, fachlich, sicherheitstechnisch und auch formal schon seit längerem in Frage.
Der gesamte Bereich der Netzdokumentation und vor allem der Leitungsauskunft ist in Deutschland weitgehend gesetzlich ungeregelt und dadurch bedingt ein heterogener Flickenteppich. Hunderte von Portalen und Internetseiten der einzelnen Betreiber existieren. Oft gibt es nur eine einfache E-Mail-Adresse oder ein Standardanfrageformular (wie etwa bei Stromnetz Berlin auch), wo man eine Auskunft mit erheblichem Erklärungsaufwand abfragen kann. Serviceniveau?
Themen wie Dokumentation der Vorgänge, die rechtssichere Archivierung, eine digital verarbeitbare Datenlieferung von Leitungsinformationen und damit die notwendige Unterstützung der Bauwirtschaft in ihren Arbeitsprozessen sind Themen, die bislang im Umfeld der Leitungsauskunft weitgehend fehlen.
Und die Bauwirtschaft? Auch hier herrschen noch häufig hemdsärmelige Vorgehensweisen und Praktiken. Zwar steht die Bauwirtschaft der Intransparenz der Leitungsbetreiber und dem undurchsichtigen Dschungel der zunehmend komplexer werdenden Versorgungsinfrastruktur häufig hilflos gegenüber, doch dies kann kein Grund alleine dafür sein, dass die Zahl von Vorgängen, die im Fachjargon als „unerlaubte Trassennährungen“ bezeichnet werden, nach wie vor weiter ansteigt. Sprich: Manche Bauunternehmen beginnen einfach mit den Bautätigkeiten, ohne zuvor jemals einen Plan oder eine Leitungsauskunft abgefragt zu haben. Versorger berichten auch immer noch davon, dass oft per Telefon kurz vor Baubeginn angerufen wird, da man glaubt, die Sachlage eben mal am Telefon abklären zu können. Naiver geht es kaum.
So paradox es klingt, wir können froh sein, dass es sich bei dem Ereignis in Berlin „nur“ um einen Stromausfall gehandelt hat, bei dem es keine Todesopfer gab. Man stelle sich das Jahr 2030 vor: Die Autos auf den Straßen fahren autonom ohne Fahrer. Wenn dann zum Beispiel ein Glasfaserkabel durch einen Bagger zerstört wird, weil in dem dann ebenfalls ferngesteuerten Baggerfahrzeug nicht die aktuellen Positionsdaten der Versorgungsnetze bekannt waren, dann könnte es neben einem gigantischen volkswirtschaftlichen Schaden und verdorbenen Lebensmitteln in den Kühlschränken auch Todesopfer geben und unter Umständen der Zusammenbruch aller bis dahin digitalen Systeme als Dominoeffekt drohen.
Positive Beispiele aus dem Ausland
Wollen wir das? Schon oft haben tragische Ereignisse, Unfälle und Havarien Konsequenzen nach sich gezogen, die dringend überfällig waren. So sind in einigen europäischen Ländern die Netzdokumentation und die Leitungsauskunft gesetzlich geregelt und im Zuge der Digitalisierung auf moderne Technologien aufbauend umgesetzt worden. Vorbild ist etwa das KLIC-System in den Niederlanden.
Grundlage dieses Systems ist ein Gesetz, das als Konsequenz aus einem kapitalen Pipelineunfall im Juli 2004 in Belgien mit zahlreichen Toten in den Niederlanden erlassen wurde. Dadurch sind seit Gesetzeseinführung 2008 Leitungsbetreiber gezwungen, ihre Leitungsnetze in digital abgestimmten Datenformaten zu fest vorgeschrieben Fristen den zuständigen Behörden zu melden. Dies gilt uneingeschränkt bei Neubau und selbstverständlich auch bei Leitungslageveränderungen. Die Prozesse werden von einer eigens eingerichteten Abteilung im zuständigen Ministerium in Zusammenarbeit mit der niederländischen Katasterbehörde überwacht und bei Versäumnissen werden rigoros Strafen erteilt. Gleichzeitig regelt das Gesetz, dass alle, die mit Bauaktivitäten im Lande beschäftigt sind, Leitungsauskünfte bei KLIC kostenpflichtig digital abfordern müssen. Im Gegenzug erhalten die Anfragenden jedoch dafür auch digitale Antworten inklusive der Lieferung von digitalen Netzdaten, die unmittelbar in Planungsprozesse der Bautätigen einbezogen werden können. Die Responsezeiten liegen dabei bei dringenden Anfragen oft unter zwei Stunden. Wer nicht anfragt, trägt die volle Verantwortung bei Schäden und muss zahlen. Finanziert wird das System vom Staat und durch Einnahmen aus der kostenpflichtigen Leitungsauskunft.
„Wir haben es zwar in den Niederlanden im Vergleich zu Deutschland nur mit etwa 1.500 Leitungsbetreibern zu tun, doch wären unsere IT und die erprobten Arbeitsprozesse sicher auch für weitaus größere Betreiberzahlen ausgelegt,“ ist sich Caroline Groot, KLIC-Direktorin bei der niederländischen Katasterbehörde, sicher. „Immerhin bearbeiten wir heute schon über 650.000 Leitungsanfragen pro Jahr vollständig digital und das meist mit Antwortzeiten von unter zwei Tagen“, so Groot weiter.
Es geht also. Zwar kursiert in Deutschland eine Zahl gemäß Angaben der Fachverbände von ca. 12.000 relevanten Leitungsbetreibern, doch sind technologisch und strukturell alle Grundlagen zur erfolgreichen Umsetzung vorhanden. Alleine es fehlt der Druck. Zu groß sind scheinbar die Egoismen, zu eingefahren die alten Strukturen und zu wenig Aufmerksamkeit wird dem offensichtlich sowohl bei Betreibern wie auch in der Bauwirtschaft ungeliebten Kind Leitungsauskunft gewidmet. Frei nach dem Motto: Es ist noch immer gut gegangen, wollen viele das heiße Eisen Leitungsauskunft nicht mehr anfassen, da man glaubt, alle Probleme im Griff zu haben. Das dies ein trügerischer Irrglaube ist, zeigt einmal mehr das Beispiel Berlin.
Es muss also gehandelt werden, wenn im Zuge der Digitalisierung der Welt, mit dem nachhaltigen notwendigen Ausbau unserer Infrastruktur unter gleichzeitiger weiterer Steigerung der Komplexität unserer Versorgungsinfrastruktur, Schritt gehalten werden soll. Es kann nicht länger zugesehen werden, wie mit analogem Dilettantismus und mit veralteten Methoden, Regeln und Rezepten einer neuen Wirklichkeit begegnet werden soll.
Es wird immer eine Brücke wie in Berlin geben, an der Bohrarbeiten durchgeführt werden – jederzeit und überall. Deutschland braucht dringend eine gesetzliche Neuregelung dieses sensiblen und zentralen Themenfeldes der Leitungsdokumentation und der Leitungsauskunft. (pk, sg)