07.06.24 – Grundsatzentscheidung für die Geoinformationswirtschaft: Geobasisdaten stehen ab dem 09. Juni alle als Open-Source-Datensatz zur Verfügung. Die Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) bewertet dies „als wichtigen Meilenstein in der Geschichte der digitalen Transformation und der offenen Datenkultur in Deutschland“. In der Branche wurde dieser Schritt bereits seit längerem erwartet und kommt für die meisten Akteure nicht überraschend. Allerdings wurde über die Freigabe der Geodaten als Open-Source-Datensätze auch heftig diskutiert, so dass die Umsetzung auf sich warten ließ.
Hochwertige Datensätze der öffentlichen Hand werden nun entgeltfrei, in maschinenlesbaren Formaten über Anwendungsprogrammierschnittstellen (APIs) und häufig auch als Massen-Download als Open Data von den Vermessungsverwaltungen der Länder zur Verfügung gestellt. Bisher wurden zum Teil hohe Beträge für diese Datensätze gefordert, so dass parallel ein großes Angebot seitens der Privatwirtschaft entstanden war. Diese Marktsystematik wird sich durch diese Grundsatzentscheidung maßgeblich ändern. Für die Privatwirtschaft gilt es nun, Produkte und Dienstleistungen zu überarbeiten. Die Öffentliche Hand muss im in gleichem Maße auf direkte Einnahmequellen verzichten.
Konkret werden die Daten über die Zentrale Stelle Geotopographie, die Zentrale Stelle Hauskoordinaten, Hausumringe sowie über die Zentrale Stelle SAPOS aus den Ländern zusammengeführt, harmonisiert und auf Wunsch maßgeschneidert als Serviceleistung angeboten.
Die Daten dürfen dabei für jeden kommerziellen oder nichtkommerziellen Zweck unter den Bedingungen der Lizenz „Creative Commons BY 4.0“ bzw. der gleichwertigen „Datenlizenz Deutschland – Zero/Namensnennung – Version 2.0“ weitergenutzt werden.
Die Europäische Union hatte eine konkrete Auswahl an Geobasisdaten zu den sogenannten hochwertigen Datensätzen definiert und die rechtlichen Rahmenbedingungen im Anhang zu der Durchführungsverordnung der EU (2023/138) vom 21. Dezember 2022 konkret beschrieben. Die DVO-HVD gilt 16 Monate nach dem Inkrafttreten (ab dem 9. Juni 2024). Grundsätzlich sind das DNG, die DVO-HVD und gegebenenfalls weitere spezialgesetzliche (Landes-)Regelungen von den Ländern und den Kommunen sowie von öffentlichen Stellen wie Unternehmen der Daseinsvorsorge zu beachten.
Die Freigabe der hochwertigen Datensätze geht auf die Open-Data- und PSI-Richtlinie zurück. Diese wurde am 20. Juni 2019 beschlossen. In Deutschland wird sie über das Datennutzungsgesetz (DNG) vom 16. Juli 2021 umgesetzt. Öffentliche Stellen sollen nach der DNG nur in sehr begrenzten Fällen mehr als die Grenzkosten für die Weiterverwendung ihrer Daten in Rechnung stellen.
„Open Data bietet immense Chancen für Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft, indem Transparenz gefördert, Innovationen ermöglicht und die Bürgerbeteiligung gestärkt werden“, sagt die AdV-Vorsitzende Karin Schultze und ergänzt: „Dieser Schritt zeigt, dass die Länder bereit sind, die Potenziale der digitalen Welt voll auszuschöpfen, um neue innovative Wege für die öffentliche Verwaltung mit Open Data beschreiten zu können, beispielsweise für den Aufbau Digitaler Zwillinge! Der Schutz der personenbezogenen Daten wird natürlich weiterhin gewährleistet.“