Die Bundesregierung hat den Entwurf eines „Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts eingebracht. Sie will damit das Bauleitplanverfahren straffen und vereinfachen. Außerdem soll der Wohnungsbau zum überragenden öffentlichen Interesse erklärt werden. Mit dem sogenannten Baugesetzbuch-Upgrade sollen den Kommunen außerdem mehr Möglichkeiten im Umgang mit Schrottimmobilien gegeben werden.
Der Gesetzentwurf sieht eine Straffung des Bauleitplanverfahrens vor. Das Verfahren soll vollständig digital ausgestaltet werden. Der Standard “XPlanung„ soll den Kommunen bundesweit vorgegeben werden. Auch das Raumordnungsgesetz soll modernisiert werden. Dazu gehört die vollständige Digitalisierung des Beteiligungsverfahrens bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen und bei Raumverträglichkeitsprüfungen.
In der Bauleitplanung sollen zudem Klimaanpassungs- und Starkregenvorsorgekonzepte sowie Hitzebelastungskarten eine größere Rolle spielen. Außerdem soll die wassersensible Stadtentwicklung ein neuer Grundsatz der Bauleitplanung werden. Gemeint ist damit, dass das Potenzial von Wasser als Ressource für die Klimaanpassung und die Lebensqualität in den Städten genutzt wird.
Des Weiteren wird für die Wohnbebauung unter bestimmten Voraussetzungen ein „überragendes öffentliches Interesse“ angeordnet. Das gilt für Wohnbebauung, für die ein Bebauungsplan in einem angespannten Wohnungsmarkt ein Baugebiet ausweist, das zumindest auch dem Wohnen dient. Im Naturschutzrecht soll klargestellt werden, dass Interessen des Wohnungsbaus ein zwingender Grund des überwiegenden öffentlichen Interesses sein können. Weitere Maßnahmen sind die Vereinfachung der Umweltprüfung, Möglichkeiten zur Reduzierung der Öffentlichkeitsbeteiligung und eine Einschränkung von Klagemöglichkeiten gegen Bebauungspläne. Der Flächennutzungsplan soll aufgewertet werden, indem durch ihn bestimmte Außenbereichsvorhaben mit einer Privilegierungswirkung ausgestattet werden können. Die Spielräume der Gemeinden bei Baugebietsausweisungen sollen ausgeweitet werden. Verbessert wird die Möglichkeit, mit Vorkaufsrechten gegen Schrottimmobilien vorgehen zu können.
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Link zum Entwurf: 21/6588
