Wer ab dem 1. Oktober 2017 auch außerhalb von Modellflugplätzen mit seinem Modellflugzeug höher als 100 Meter fliegen möchte, benötigt dafür den sogenannten Kenntnisnachweis. Diesen bietet der Deutschen Modellflieger Verband (DMFV) ab sofort über ein Online-Verfahren auf der Verbandswebsite an. Erwerben kann den Kenntnisnachweis jeder, der das 14. Lebensjahr vollendet hat. Bei Minderjährigkeit ist noch die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters zu bestätigen. Die Gebühr beträgt laut Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung 25,- Euro zuzüglich Mehrwertsteuer.
Mit der am 07. April 2017 in Kraft getretenen „Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten“ benötigen Piloten, welche außerhalb von zugelassenen Modellfluggeländen Flugmodelle betreiben, ab dem 1. Oktober 2017 für folgende Fälle eine sogenannte „Einweisungsbescheinigung“ (umgangssprachlich auch „Kenntnisnachweis“ genannt) gemäß §§ 21 a Absatz 4 Satz 3 Nr. 3, 21 e: Wenn Flugmodelle über eine Startmasse von mehr als 2 Kilogramm verfügen (§ 21 a Absatz 4) oder wenn Flugmodelle in Flughöhen über 100 Meter über Grund betrieben werden (§ 21 b Absatz 1 Nr. 8).