In der Stadt Hamburg werden bis Ende 2022 zwei OZG-Verwaltungsleistungen entwickelt, die auf den Erfahrungen mit XPlanung aufbauen. Die Nutzung des Standards soll so auch für weitere Gebietskörperschaften attraktiver werden.

Die Stadt Hamburg liefert zwei Verwaltungsleistungen, die unmittelbar mit der Bauleit- und Flächennutzungsplanung (B-Pläne, FNP) sowie der Raumordnung und der Planfestellungen zusammenhängen. Fotos: shutterstock/DiffeR & wikimedia (Wolters Partner: Architektur und Stadtplanung. Tecklenborg Verlag, 2017)
Auch in der Freien und Hansastadt Hamburg (FHH) lautet die Maxime für die Softwareentwicklung „Einer für Alle”, kurz EfA. Die Stadt liefert unter Federführung des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern, das für den Bereich Bauen und Wohnen zuständig ist, zwei Verwaltungsleistungen, die unmittelbar mit der Bauleit- und Flächennutzungsplanung (B-Pläne, FNP) sowie der Raumordnung und der Planfestellungen zusammenhängen. Konkret geht es um einerseits um „Beteiligungsverfahren nach dem Baugesetzbuch, dem Raumordnungsgesetz und in der Planfeststellung“ und andererseits um das „Einstellen von raumbezogenen Planwerken in das Internet“. Die beiden Verwaltungsleistungen, die bis Ende 2022 fertig sein sollen, sollen vor allem dafür sorgen, dass die Digitalisierung in diesem Gebiet voranschreitet und damit die Verbreitung des XPlanungs-Standards gefördert wird.
Vorteile von XPlanung umsetzen
Damit soll eine ganzheitliche Lösung rund um die Herstellung, Vernetzung und übergreifende Analyse von Bebauungs- und Flächennutzungsplänen entstehen, die die Vorteile von XPlanung in die Praxis umsetzt. „Nicht nur die Erstellung von XPlanGML-basierten Plänen steht dann im Fokus, sondern die Einbindung in eine übergreifende, Dienste-basierte Cloudplattform, auf die alle beteiligten Akteure Zugriff haben und über deren Ansatz des zentralen Datenmanagements diverse Vorteile ins Werk gesetzt werden können“, so Kai-Uwe Krause von der Leitstelle XPlanung in Hamburg.
Stichwort „Digitale Souveränität“
Die Öffentliche Verwaltung will die Unabhängigkeit von mächtigen Technologieanbietern auf allen Verwaltungsebenen stärken. Daher wurde das Ziel der Digitalen Souveränität proklamiert. Zu den konkreten Meilensteinen gehört die Strategie zu einer Deutschen Verwaltungscloud im Rahmen eines föderalen Ansatzes, der auf gemeinsamen Standards und offenen Schnittstellen beruht. Lösungen sollen so interoperabel und modular gestaltet werden können. Darüber hinaus ist der Aufbau eines Zentrums für Digitale Souveränität für Bund und Länder geplant. Fokus liegt auf Open Source-Anwendungen. (sg)
Zu den Besonderheiten des OZG gehört, dass einzelne Leistungen jeweils den Ländern federführend zugeordnet sind, die Umsetzungen aber zum Teil wieder weiter verteilt werden. So hat die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) im letzten Jahr bestimmte Teilleistungen von Mecklenburg-Vorpommern (MV) zugeordnet bekommen. Dazu gehören die „Beteiligungsverfahren nach dem Baugesetzbuch, dem Raumordnungsgesetz und in der Planfeststellung“ und das „Einstellen von raumbezogenen Planwerken in das Internet“.
Die Umsetzungsverantwortung der beiden Leistungen liegt in der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, vertreten durch das Landesplanungsamt. Die Leistungsverantwortlichkeit der OZG-Leistungen rund um die Beteiligungsverfahren liegt im Landesplanungsamt, diejenige zur Bereitstellung der Planwerke im Internet liegt in der „XLeitstelle Planen und Bauen“ im Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung. Darüber hinaus kooperieren beide Dienststellen miteinander. In diesem Zusammenhang sollen unter dem Dach einer gemeinsamen Portalanwendung die IT-Infrastur- und Softwarekomponenten entwickelt und bereitgestellt werden.
Ziel: Öffentliche Teilhabe stärken
Beide OZG-Leistungen zielen darauf ab, die öffentliche Teilhabe an den Planungen auf Bundes-, Regional- und Kommunalebene zu stärken. Sie ermöglichen es, dass rechtswirksame Pläne beziehungsweise Planfeststellungsbeschlüsse auch online eingesehen und genutzt werden können. Bestehende Online-Anwendungen sollen über Schnittstellen angebunden werden.
Über den OZG-Online-Service „Einstellen von raumbezogenen Planwerken in das Internet“ werden u.a. Digitale Bebauungspläne (XPlanung) über ein Online-Portal zum Download im XPlanGML-Format bereitgestellt. Architekte und Stadtplaner können die standardisierten XPlanGML-Daten dafür in ihre Fachapplikation importieren.
Zur Umsetzung der OZG-Verwaltungsleistungen werden Mittel aus dem Corona-Konjunkturpaket des Bundes genutzt. Diese sollen unter anderem dazu dienen, in der FHH und in Schleswig-Holstein (SH) bestehende IT- und Softwarekomponenten rund um XPlanung an die OZG-Infrastrukturkomponenten (Nutzerkonten, Nachrichtenbroker, Container-basierte Bereitstellung) anzupassen sowie die bislang genutzten IT- und Softwarekomponenten an die Anforderungen potenziell nachnutzender Gebietskörperschaften anzupassen und weiterzuentwickeln. Die Komponenten werden auf Grundlage einer zu schließenden Vereinbarung interessierten Ländern und Gebietskörperschaften zur Nachnutzung bereitgestellt. Dazu wurde bereits ein OZG-Nachnutzungssteuerungskreis etabliert, der es ermöglicht, dass interessierte Nachnutzende noch Einfluss auf die Umsetzung der OZG-Leistungen nehmen können. „Das Angebot zur Nachnutzung richtet sich vor allem an solche Gebietskörperschaften, die bislang nicht in der Lage sind, die OZG-Verwaltungsleistungen der beiden OZG-Leistungspakte eigenständig bereitzustellen“, so Krause.
Aufbau auf bestehenden Lösungen
In Hamburg existiert bereits ein breiter Konsens rund um den praktischen Einsatz von XPlanung. So wird auf Basis eines gemeinsamen Kabinettbeschlusses (2017) aus Hamburg und Schleswig-Holstein (SH) eine gemeinsame Infrastruktur zur Bereitstellung von raumbezogenen Planwerken von dem IT-Dienstleister Dataport betrieben. Ebenso werden die im Rahmen des IT-Vorhabens „DiPlanung“ (digital gestützte Bauleitplanung) in der FHH entwickelten IT-Komponenten zur digital gestützten Verfahrenssteuerung von Bauleitplänen für die Entwicklung der EfA-Lösungen genutzt und weiterentwickelt.
Ziel der Entwicklung von DiPlanung war es von Anfang an, ein webbasiertes Cockpit zur Gesamtprozesssteuerung zu entwickeln. Dazu gehörte eine Prozessdatenbank und die Erstellung einer digitalen Wissensdatenbank beziehungsweise ergänzender Handlungsanweisungen. „Die im Rahmen von DiPlanung erstellten Prozesse und Verfahren werden Bestandteil der EfA-Lösungen“, so Krause. Auch die Verfahren rund um die Beteiligung basieren auf diesen technischen Prozessen.
Gemäß der Digitalen Souveränität herrscht das Prinzip der Offenheit. Die EfA-Lösungen werden also interoperabel sein und auf Open Source-Technologie basieren. Falls Gebietskörperschaften also bereits die entsprechenden Leistungen rund um XPlanung im Einsatz haben, sollen die EfA-Lösungen in der Lage sein, diese per Webdiensten einzubinden beziehungsweise auf diese Dienste über eine zentrale Infrastruktur zu verweisen. „Damit einhergehend müssen die EfA-Lösungen in der Lage sein, über standardisierte Schnittstellen, also OGC beziehungsweise XÖV, die dezentralen bestehenden Lösungen an eine zentrale OZG-Infrastruktur anzubinden“, so Krause. Ziel ist hier ein gemeines OZG-Cockpit für einen Zugang bzw. Recherche zu den angebotenen Verwaltungsleitungen.
Unterstützung von OGC-Standards
Bei der OZG-Leistung „Einstellen von raumbezogenen Planwerken in das Internet“ hat diese Prämisse die Konsequenz, dass OGC-konforme Schnittstellen berücksichtigt werden. Dazu ist aktuell eine REST-basierte Schnittstelle in der Entwicklung. Folglich muss die im Zuge der Bereitstellung von EfA-Lösungen aufzubauende IT-Infrastruktur in der Lage sein, einerseits die bisherigen Standards bedienen zu können, gleichwohl aber auch konzeptionell und technisch die neuen OGC-Standards (zum Beispiel OGC-API for Features, OGC-API for Records, usw.) bereitzustellen. (sg)