Das neue Online-Portal BIL gestaltet den Auskunftsprozess vollständig digital und führt damit die Leitungsauskunft in ein neues Zeitalter. Selbst bislang analoge Prozesse können mit BIL auf eine digitale Arbeitsgrundlage überführt werden.
Jeder Leitungsbetreiber ist in Deutschland verpflichtet, über seine Leitungen Auskünfte an Dritte zu erteilen, sofern diese ein berechtigtes Interesse vorweisen. Gleichsam ist jeder Tiefbautreibende dazu verpflichtet sich, vor Beginn einer Baumaßnahme über eventuell im Untergrund befindliche Leitungen zu informieren und entsprechende Auskünfte einzuholen.
Den Handlungsrahmen dazu beschreiben neben den einschlägigen Gesetzeswerken (BGB, HGB, Bundesund Landes-Bauordnungen, unter anderem) vor allem auch die technischen Regelwerke der Fachverbände. So heißt es dann im Vorwort des Technischen Merkblattes GW 118 des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches – kurz DVGW genannt: „Das Tiefbauunternehmen ist verpflichtet, sich unmittelbar vor Baubeginn über die Lage von Leitungen und Anlagen die notwendige Gewissheit zu verschaffen und die unterirdischen Versorgungsanlagen für die Dauer der Bauausführung zu schützen.
Die Verpflichtung zur Erkundigung auf Seiten der Tiefbauunternehmen ergibt sich aus gefestigter Rechtsprechung sowie Vorschriften zur Unfallverhütung und Regelungen der Landesbauordnungen etc. Verstöße eines Unternehmers gegen die Erkundigungs- und Sorgfaltspflicht führen im Schadensfall zu einer Schadensersatzverpflichtung nach § 823 BGB und können darüber hinaus im Einzelfall auch mit strafrechtlichen Konsequenzen verbunden sein“.
Dieser Verpflichtung zur Information versucht die Bauwirtschaft durch das Einholen von Leitungsauskünften nachzukommen. Dabei haben sich jedoch vielfach Prozesse etabliert, die heute nicht mehr in moderne Workflows integrierbar und oft auch nicht mehr zeitgemäß sind. Sehr häufig erhalten Leitungsbetreiber noch tausende von unspezifischen Anfragen über Fax, per Brief oder gar per Anruf. Es fehlen oft notwendige Konkretisierungen des geplanten Bauvorhabens sowie die exakte Lokalisierung der Baustellen.
Auch zusätzlich wichtige Informationen wie etwa eingesetztes schweres Baugerät oder die Baustellenklassifizierung sind sehr häufig nicht vorhanden. Dies führt dazu, dass die Leitungsbetreiber enorme Schwierigkeiten und Aufwände haben, ihre tatsächliche Zuständigkeit und im zweiten Schritt ihre Betroffenheit zu evaluieren. Die Anzahl der sogenannten „Nullbescheide“ ist immens, da selbstverständlich jede Anfrage ernst genommen und bearbeitet werden muss. Die Ermittlung der Zuständigkeit für den Bauanfragenden ist bislang ebenfalls problematisch, da jedes einzelne, noch so gut implementierte regionale oder lokale Auskunftsportal wirkungslos bleibt, wenn der Anfragende es nicht kennt.
Das hat sich nun mit BIL geändert. Zuächst schaffte BIL als bundesweites Auskunftsportal für alle Anfragenden eine einheitliche digitale Arbeitsgrundlage, die auch für IT- bzw. Computerungeübte einfach und selbsterklärend zu bedienen ist. Selbst bislang eingefahrene Wege zur Auskunftseinholung über den Versand der Anfragen an Mailinglisten, Faxverteiler und E-Mail-Listen werden nun über das BIL-Portal digital kanalisiert. BIL bedient neben den eigenen Mitgliedsunternehmen jeden vom Anfragenden zugefügten Wunschkontakt mit der entsprechenden Anfrage und kann somit nahezu alle Leitungsbetreiber in Deutschland mit der Anfrage erreichen. „Im zweiten Schritt zwingt BIL den Auskunftsuchenden durch eine stringente und intuitive Menüführung, sein Bauvorhaben zu spezifizieren und stellt damit einen Quasistandard zur Erstellung einer Bauanfrage bereit“, beschreibt Jens Focke, Vorstand von BIL. Dies beginnt mit der geographischen Lokalisierung auf Basis digitaler Karten und Luftbilder. Partner von BIL für die Bereitstellung dieses geographischen Contents ist das Bundesamt für Kartografie und Geodäsie (BKG) in Frankfurt am Main, das damit auch die Amtlichkeit des verwendeten Contents gewährleistet. Der Anfragende trägt sein Vorhaben in der Karte ein und bestimmt per Polygon dessen Lage. Nun geht es an die inhaltliche Spezifizierung des Vorhabens. Mittels eines Kataloges erfolgt zunächst die Baustellenklassifizierung und im Anschluss die konkrete Maßnahmenbeschreibung. Dies ist für den Leitungsbetreiber von besonderer Wichtigkeit, da nur mit diesen Angaben die Betroffenheitsüberprüfung tatsächlich möglich ist. Des Weiteren folgen dann die Angaben von Zusatzinformationen etwa zum Einsatz von Spezialbaugeräten, die zum Beispiel auf Grund ihres hohen Gewichts bei der Überfahrt über Leitungen von Bedeutung sein könnten.
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Einmal fertiggestellt erfolgt die Absendung der Bauanfrage. BIL prüft nun auf Basis einer Flächenverschneidung mit den im System hinterlegten Versorgungsgebieten und Leitungskorridoren die Zuständigkeit der jeweiligen Leitungsbetreiber und leitet dabei automatisiert die Anfrage an die identifizierten Zuständigen zur Bearbeitung weiter. Der Auskunftsuchende erhält auf seiner Portalseite eine entsprechende Statusanzeige seiner Anfrage und eine Liste der von BIL indentifizierten zuständigen Betreiber. Den Bearbeitungsstand auf Seiten des Betreibers kann der Anfragende ebenfalls per Statusanzeige jederzeit verfolgen.
Die Betreiber bearbeiten nun die Anfrage intern unter Einbeziehung ihrer jeweiligen Planauskunftlösungen. BIL grenzt sich dabei bewusst vom regelkonformen Prozess des Betreibers ab und fungiert lediglich als Mittler zwischen Bauwirtschaft und Leitungsbetreiber, indem direkt über das BIL-Portal die erforderlichen Informationen an den Auskunftsuchenden übermittelt werden. Der Anfragende kann diese Informationen dann über seinen BIL-Account abrufen und weiterverarbeiten. Dies alles ist für den Anfragenden völlig kostenlos. Die einzelne Anfrage kann im BIL-Portal innerhalb weniger Minuten nach der Erstregistrierung erstellt und abgesendet werden. Zudem speichert BIL sämtliche Anfragen mit kompletter Historie für den Auskunftsuchenden bis zu sechs Jahre gemäß der gültigen Gesetzespflicht. Damit bietet BIL nicht nur eine neue Art der Leitungsauskunft, sondern fungiert auch als Informationssystem und rechtssichere Nachweisdatenbank.
„Seit dem Online-Start Ende Februar haben sich bei BIL schon mehrere hundert Anfragende registriert und die Zahl der über BIL gestellten Bauanfragen wächst von Tag zu Tag“, erklärt Jens Focke, Vorstand der BIL eG, „Dies zeigt, dass der Paradigmenwechsel in der Leitungsauskunft mit BIL in vollem Gange ist“, so Focke.