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Home » Leitungsauskunft/Planauskunft » Rechtssichere Auskunft

Home » Leitungsauskunft/Planauskunft » Rechtssichere Auskunft

Rechtssichere Auskunft

  • 23. Juni. 2020

Mit cosymap bietet das gleichnamige Leipziger Unternehmen eine Softwarelösung für die Leitungsauskunft, die sich besonders auf die Themen IT-, Rechts- und Datensicherheit fokussiert.

Die voll automatisierte Leitungsauskunft – für die einen Stadtwerke ist das ein konkretes Ziel innerhalb der Digitalisierungsstrategie. Für die anderen ist sie ein Anlass zur Sorge. Schließlich setzt die automatische Bereitstellung von Netzdaten an Dritte vor allem auch voraus, dass die Leitungsdaten vollständig, aktuell und fachlich sowie lagetechnisch korrekt im hauseigenen GIS abgebildet werden müssen. Denn schlimmer als keine dürfte eine falsche Auskunft sein, so zumindest die Befürchtung der Bedenkenträger. Diese Positionen sind typisch bei Netzbetreibern, die sich mit der digitalen Leitungsauskunft beschäftigen. Sie zeigen, welche Herausforderungen in ihr stecken: Neben IT und Software geht es insbesondere um Organisation, IT-Sicherheit und vor allem auch Rechtssicherheit. Beachtet man zudem, dass im Fall von Leitungsschäden juristische Auseinandersetzungen meist unvermeidbar scheinen, steht vor allem Letzteres im Fokus.

Vor diesem Hintergrund hat das Unternehmen cosymap eine neue Softwarelösung für die Auskunft entwickelt. „Unsere Erfahrungen zeigen, dass das Marktangebot bei diesen Aspekten nicht ausgereift ist und daher haben wir die Gunst der späten Geburt genutzt und unser Produkt – die cosymap Leitungsauskunft – konsequent weiterentwickelt“, so Thomas Schamal, CTO des Leipziger Unternehmens.

Dabei ist cosymap kein Newcomer in der Branche. Seit über zehn Jahren hat sich die inhabergeführte GmbH auf das Thema Leitungsdokumentation im Telekommunikationsmarkt spezialisiert. Im Angebot steht eine komplette GIS-Lösung, die auf dem WebGIS cosymap und der AutoCAD Map/Civil App flexiCAD basiert. In cosymap ist seit Jahren eine Online-Leitungsauskunft enthalten, die im Zuge von Kundenprojekten sowohl im Bereich der Telekommunikation als auch bei Verbundunternehmen stark ausgebaut worden ist. Dadurch umfasst cosymap inzwischen eine vollwertige Planauskunft, die jene Aspekte der Leitungsauskunft besonders berücksichtigt, die erst in letzter Zeit bei den Netzbetreibern auf der Agenda stehen. „Wir sehen das Alleinstellungsmerkmal der Software nicht nur darin, dass sie die gängigen Normen und Anwendungsregeln wie etwa die VDE- AR-N 4203, bzw. Regelwerk DVGW GW 118 abdeckt“, erklärt Schamal. Darin erwähnt seien auch Aspekte zur IT-Sicherheit, zur Rechtssicherheit oder zur Langzeitarchivierung der Unterlagen. Diese besitzen jedoch, so der CTO, nur einen Empfehlungscharakter. „Und genau deshalb gibt es im Markt noch starken Nachholbedarf“, sagt Schamal.

Spezielle Features

Das gilt zum Beispiel für das Thema Verfügbarkeit des Auskunftsportals. cosymap gewährleistet etwa eine Betriebsredundanz (N+1-Redundanz), bei dem eine passive Stand- by-Einheit jederzeit dazu in der Lage ist, eine aktive Einheit zu ersetzen. „Für den Netzbetreiber heißt dies dann konkret, dass er bei den Nutzungsbedingungen der hinterlegten AGBs einen Haftungsausschluss bei technischen Störungen integrieren kann“, weiß Schamal.

Damit die Leitungsauskunft über Cosymap auch in einem eventuellen Gerichtsprozess als Beweismittel vorgelegt werden kann, werden entweder alle Dokumente in einer Datenbank mit PDF/A Ausgabemöglichkeit oder in einem Dokumenten Management System (DMS) als PDF/A bereitgestellt – ganz im Sinne von Justitia. Foto: r.classen / shutterstock.com

Auch der Schutz sensibler Daten, der im genannten technischen Regelwerk nur angedeutet wird, wird bei cosymap konsequent berücksichtigt. So muss sich der Auskunftssuchende etwa registrieren, die Freischaltung erfolgt nach Prüfung und ist zeitlich begrenzt. Gleichzeitig gibt es ein benutzerabhängiges Tageslimit: Die Anfragefläche ist beispielsweise auf 50 Hektar begrenzt. Bei einer Überschreitung wird eine Anfrage zur internen Prüfung vorgelegt. Im Einzelfall muss der Netzbetreiber bei begründetem Anlass prüfen, ob das Interesse berechtigt ist. Gleiche Konsequenz herrscht bei personenbezogenen Daten. Nach § 4 Nr. 1 DSGVO und § 46 Nr. 1 BDSG werden diese als alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (betroffene Person) beziehen und von cosymap per SSL-Protokoll verschlüsselt worden sind, definiert. „Zu den DSGVO-Anforderungen gehören zum Beispiel die Umsetzung eines Rollen- und Berechtigungskonzepts, Privacy by Design und Privacy by Default, die Funktion zur Bereitstellung personenbezogener Daten“, beschreibt Schamal. Auch für den sicheren Informationsaustausch erfolgt die Authentifizierung mittels SSL-Verschlüsselung (HTTPS). Gleiches gilt für sämtliche Kommunikation zwischen Client und Server. Digitale Dokumente werden vorzugsweise in Rasterformaten (z.B. PDF, TIFF) gemäß Empfehlung VDE-AR-N 4203 / DVGW GW 118 übertragen. „Ebenso ist die elektronische Dokumentensignatur im Sinne der elDAS-Verordnung möglich“, so Schamal.

Die Netzdokumentation nach anerkannten Regeln der Technik (z.B. VDE-AR-N 4201) ist, so cosymap, ohnehin obligatorisch. „Sind alle Voraussetzungen gegeben, ist es für die Netzbetreiber wichtig, den Haftungsausschluss in den Nutzungsbedingungen zu hinterlegen, aber auch bestimmte Services zu erfüllen wie etwa die Bereitstellung von Kabelschutzanweisungen“, so Schamal. Für den Netzbetreiber hat die konsequente Berücksichtigung dieser Punkte, so cosymap, positive Effekte für den Haftungsausschluss in den Nutzungsbedingungen. „So muss der Auskunftssuchende bestätigen, dass er alleine das Übertragungsrisiko trägt, und der Netzbetreiber muss umgekehrt den Nachweis über den rechtzeitigen und vollständigen Zugang nicht erbringen“, so Schamal. Zum Thema Schadens- und Haftungsvermeidung gehört auch die Lieferung vollständiger und lagegenauer Leitungsdaten. Die cosymap Leitungsauskunft versieht daher alle Dokumen- te mit Zeitstempel und Planwerke mit Gültigkeitsgarantie. Ebenso ist eine Plausibilitätsprüfung zwischen Gültigkeitszeitraum und den Zeitangaben der Baumaßnahme enthalten. Ändert der Netzbetreiber einen Leitungsverlauf, werden die Daten automatisch für den Anfragenden aufgefrischt.

Revisionssichere Archivierung und Rechte

Damit das elektronische Dokument auch in einem späteren Prozess als Beweismittel vorgelegt werden kann, ist es erforderlich eine langfristige Lesbarkeit sicherzustellen. Aus diesem Grunde ist eine Konvertierung in ein stabiles Format nötig, welches die langfristige Lesbarkeit sicherstellt. Ein bloßes PDF-Format gewährleistet dies nicht, daher speichert cosymap alle Dokumente in einer Datenbank mit PDF/A Ausgabemöglichkeit oder in einem Dokumenten Management System (DMS) als PDF/A. Überhaupt berücksichtigt cosymap die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“, kurz GoBD. Diese weisen vier grundsätzliche Regeln auf: Zu beachten sind Unveränderbarkeit, Vollständigkeit, Nachvollziehbarkeit und Verfügbarkeit. Urheberrechte sind ein ebenso sensibles und, so Schamal, oft unterbelichtetes Thema. Da bei der Auskunft immer auch behördliche oder Daten von Drittanbietern inkludiert sind, müssen diese gesetzlichen Rahmenbedingungen aber zwingend mit beachtet werden, vor allem in Bezug auf die Geodatenzugangsgesetze der jeweiligen Bundesländer. „Auch dafür haben wir in cosymap spezielle Hinweise auf Schutzrechte Dritter auf dem Planwerk vorgesehen“, so der CTO. (sg)

www.cosymap.de

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