Kommunen sind aufgefordert, kommunale Wärmepläne (KWP) zu erstellen. Immer mehr Bundesländer schaffen dazu eine gesetzliche Verpflichtung. Aber wie wird dies gemacht? Und welche Rolle spielen dabei Geodaten, Geoinformationssysteme oder auch 3D-Stadtmodelle?
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Die energiepolitische Situation erfordert es, dass die Weichen für eine sichere, bezahlbare und klimafreundliche Wärmeversorgung gestellt werden müssen. Die Wärmeversorgung, heute noch weitestgehend fossil geprägt, muss in Zukunft auf erneuerbare Energien setzen. Neben Solarthermie und Geothermie umfasst dies vor allem Abwasserwärmerückgewinnung und die Nutzung regenerativ erzeugten Stroms für Wärmeerzeugung. Hinzu kommen noch die synthetisch erzeugten Brennstoffe, die keine CO2-Emmissionen nach sich ziehen, und vor allem die Fernwärme, die auch auf regenerative Erzeugung umgestellt werden muss. Experten sind sich einig, dass nur der Mix der verschiedenen Wärmekonzepte zum Ziel einer klimaneutralen Wärmeversorgung führen kann. Im Unterschied zur Umstellung der Stromerzeugung herrschen bei der Wärmegewinnung andere, strukturelle Bedingungen, vor allem ist die Wärme regionaler und von den jeweiligen Bedingungen vor Ort abhängig. Daher steht die Aufstellung eines Kommunalen Wärmeplans (KWP) im Mittelpunkt der politischen Diskussion.
Eine solche, strategisch ausgerichtete KWP steht in Deutschland noch ganz am Anfang. Zugleich stellt sie für Kommunen eine neue, große und ressourcenintensive Aufgabe dar, die viele überfordern dürfte. In einigen Bundesländern ist sie aber bereits gesetzlich verankert.
Situation in den Ländern
Einzelne Kommunen haben aber auf freiwilliger Basis auch schon Erfahrungen mit der Wärmeplanung gemacht. Baden-Württemberg ist Vorreiter. Das Bundesland hatte vor 2020 bereits Förderprogramme zur Erstellung von KWPs geschaffen, diese wurden allerdings kaum in Anspruch genommen. Im Jahr 2020 wurden die 103 größten Kommunen des Bundeslandes dann gesetzlich verpflichtet, eine eigene Wärmeplanung aufzustellen. Ende 2021 führte auch Schleswig-Holstein eine verpflichtende KWP in, die sich an den Vorreitern in BW orientierte. Hamburg und Berlin sind inzwischen auch gefolgt. In BW müssen alle Kommunen bereits bis zum 31.12.2023 eine KWP vorlegen. In NRW hat sie es bereits in den Koalitionsvertrag geschafft und befindet sich aktuell in der gesetzgeberischen Umsetzung.
Von einer deutschlandweiten Pflicht wird derweil bereits ausgegangen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hatte im Juli 2022 ein Diskussionspapier „Konzept für die Umsetzung einer flächendeckenden kommunalen Wärmeplanung“ veröffentlicht. In diesem Rahmen zeigt sich Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck überzeugt, dass „der Bund die Länder (nicht die Kommunen) verpflichten soll, eine Wärmeplanung in ihrem Hoheitsgebiet durchzuführen“. Sachliche Gründe sprächen aus Sicht des BMWK dafür, dass die Länder diese Verpflichtung an die Kommunen delegieren. Die Verpflichtung soll laut BMWK für Kommunen ab einer Größe von ca. 10.000-20.000 Einwohnern gelten. Die Wärmepläne sollen auf ordnungs- und planungsrechtliche Vorgaben (GEG, EnWG, Baurecht) sowie Förderinstrumente (v.a. BEG, BEW) unmittelbar einwirken. Sie sollen, so der Gesetzesentwurf, alle fünf Jahre fortgeschrieben werden.
Im Sommer 2022 hatte das BMWK einen Gesetzentwurf zur kommunalen Wärmeplanung bis Ende des Jahres angekündigt, bis dato ist er aber noch nicht erschienen.
Anlaufstellen und Förderung
Die Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW) hatte bereits im Juli 2020 ein neues Kompetenzzentrum Wärme-wende gegründet. Inzwischen sind einige solcher Beratungszentren entstanden, etwa in Halle (Saale), wo 2022 das Kompetenzzent-rum Kommunale Wärmewende eingerichtet wurde, das formal unterhalb der Deutschen Energie-Agentur (dena) angesiedelt ist.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt Kommunen bei der Erstellung von KWP. Einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen, wird über die Kommunalrichtlinie mit besonders attraktiven Förderquoten unterstützt. Bis zum 31. Dezember 2023 können Kommunen 90 Prozent Förderung erhalten. Finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren können sogar vollständig gefördert werden. Bei Antragstellung ab 2024 beträgt der Zuschuss dann noch 60 Prozent
Was ist eine KWP?
Es sind bereits einige Leitfäden für die Erstellung von KWP erstellt wurden, unter anderem vom BDEW. Diese orientieren sich an einem 4-Phasen-Konzept. Die erste Phase umfasst die Bestandsanalyse, in dem die aktuellen Wärmebedarfs und -verbrauchswerte erfasst werden. Dazu zählen auch Informationen zu den vorhandenen Gebäudetypen und den Baualtersklassen, der Versorgungsstruktur aus Gas- und Wärmenetzen, Heizzentralen und Speichern sowie Ermittlung der Beheizungsstruktur der Wohn- und Nichtwohngebäude. Diese Daten stammen vor allem aus GIS und Netzinformationssystemen bei den Kommunen, den Stadtwerken und den kommunalen Eigenbetrieben, die etwa für Abwasser zuständig sind. Die Kommunen sollen durch das Bundesgesetz ermächtigt werden, die erforderlichen Daten anzufordern.

Welche Gebiete werden wie versorgt? GIS-Daten sind der Schlüssel für die Kommunale Wärmeplanung. Hier werden der Bestand analysiert und Szenarien geplant. Quelle: stock.adobe.com / Maimento
Daraufhin werden die Potenziale zur Energieeinsparung für Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme ermittelt. Als dritte Phase wird ein Zielszenario entwickelt. Die notwendige Versorgungsstruktur wird kartografisch dargestellt, einmal für das Jahr 2040 und einmal für das Zwischenziel 2030.
Vierte Phase bildet die strategische Umsetzungsebene. Dort wird ein sogenannter Transformationspfad zur Umsetzung formuliert. Er enthält ausgearbeitete Maßnahmen, Umsetzungsprioritäten und einen Zeitplan.
Insbesondere die ersten beiden Phasen sind unmittelbar mit den in GIS geführten Geodaten verbunden. Hinzu kommt die Einbindung der konsolidierten Daten in ein kommunales GIS und die anschließende Berücksichtig der Erkenntnisse in der Bauleitplanung, in der etwa Vorranggebiete festgelegt werden. Daneben gilt es, die entsprechenden Leitungsnetze anzupassen. Als Werkzeug für den KWP ist GIS zentral, noch gibt es aber von den einschlägigen Anbietern keine Standardtools und Funktionen für die KWP.
Wärmekataster
Es gibt bereits verschiedene Katasteranwendungen, die Einzelbereiche der Wärmeplanung abdecken. Dazu gehören Wärmekataster also ein kartografisches Verzeichnis von Wärmequellen und Wärmesenken, bei dem Erzeugung und Verwendung bzw. Bedarf von Wärme verortet wird. Sie zeigen, wo im Stadtgebiet oder Landkreis Abwärme entsteht, die eventuell genutzt werden kann oder schon genutzt wird, und wo welche Mengen an Wärme benötigt werden. Einige Wärmekataster sind bereits online, dazu zählen etwa der Energieatlas NRW, das Wärmekataster Saarland oder das Wärmekataster Hamburg.
Bisherige Forschungen zur kommunalen Wärmeplanung haben ergeben, dass im ersten Schritt der Wärmebedarf durch eine energetische Sanierung gesenkt werden müsse. Erst dann können umweltfreundliche Wärmequellen effizient genutzt werden.
Geothermie
Auch die Tiefengeothermie kann hier einen großen Beitrag leisten, weil sie witterungsunabhängig lokale Energie liefert und wenig Fläche in Siedlungen belegt. Eine gemeinsame Roadmap von Forschenden aus der Fraunhofer-Gesellschaft und der Helmholtz-Gemeinschaft hat aufgezeigt, dass Tiefe Geothermie mehr als ein Viertel des jährlichen deutschen Wärmebedarfes (über 300 TWh) abdecken könnte. Auch Geothermie-spezifisch ist vorgesehen, dass eine Bestands- und Potenzialanalyse durchgeführt wird, die in ein vorhandenes kommunales GIS eingebunden werden sollte.
Zur oberflächennahen Geothermie gibt es bereits Potenzialkarten. In den oberen 10 bis 20 Metern sind die Temperaturen mit rund 12 Grad Celsius verhältnismäßig gering, wobei die Temperatur pro 100 Meter Tiefe um etwa 3 Grad Celsius ansteigt. Das Informationssystem Oberflächennahe Geothermie von Nordrhein-Westfalen beispielsweise beschreibt das geothermische Potenzial für Erdwärmekollektoren bis zwei Meter Tiefe und Erdwärmesonden bis 40, 60, 80 und 100 Meter Tiefe
Fernwärme
Ebenso gilt Grüne Fernwärme als einer der Schlüssel zur kommunalen Wärmewende. Die Europäische Kommission hatte zuletzt die Pläne zur finanziellen Förderung der deutschen Bundesregierung genehmigt. Für die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) stehen rund drei Milliarden Euro Fördergelder zur Verfügung. Das Programm startete im September 2022 und ist bis 30. August 2028 befristet. Zuständig ist das Bundesamt BAFA.
Die Förderung gilt aber nur als Tropfen auf den heißen Stein. Im Rahmen der aktuellen Untersuchung „Dekarbonisierung von Energieinfrastrukturen“, die das Umweltbundesamt beauftragt hatte und von dem Institut für Umwelt- und Energieforschung Heidelberg (IFEU) durchgeführt wurde, bedarf es eines ergänzenden „Erneuerbare-Wärme-Infrastrukturgesetzes“ (EWG). Neben der Verfestigung der BEW seien demnach umfassende Anpassungen der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)-Förderung notwendig. Indem die KWP verpflichtend wird, soll für Wärmeversorger die Grundlage geschaffen werden, welche Stadtgebiete voraussichtlich zukünftig mit Fernwärme versorgt werden und wie Leitungsinfrastrukturen sich entwickeln sollen. Zudem sollen Großspeicher und Großwärmepumpen zur Nutzung von Abwärme zur Pflicht werden. (sg)