Der Zustand der kommunalen Verkehrsinfrastruktur sorgt deutschlandweit immer wieder für Negativ-Schlagzeilen und steht inzwischen weit oben auf der Agenda von Städten und Gemeinden. Beinahe im gesamten Bundesgebiet setzen sich die Kommunen daher mit Methoden und Prozessen auseinander, die helfen sollen, das Straßennetz nachhaltig instand zu setzen beziehungsweise grundhaft zu erneuern. Doch – wie bei vielen kommunalen Aufgaben – die Finanzmittel dafür sind knapp und es gilt, die Maßnahmenplanung strategisch so auszurichten, dass mit dem eingesetzten Budget ein möglichst hoher Nutzen erzielt wird. „Für die kommunalen Verantwortlichen stellt sich ganz konkret die Frage, welcher Straßenabschnitt wann an der Reihe ist“, erläutern Bernd Mende und Alexander Klassen, Geschäftsführer der Ge-Komm GmbH I Gesellschaft für kommunale Infrastruktur und hier für den Bereich Straßen und Mobilität verantwortlich. Das Unternehmen aus dem Osnabrücker Land ist als Planungs- und Beratungsbüro unter anderem auf die verkehrliche Infrastruktur Straßen-Wege-Plätze spezialisiert. Das Leistungsspektrum reicht von der Software- und Prozessberatung über Schulungen und Dienstleistungen rund um die kommunale Infrastruktur bis hin zur Entwicklung und Umsetzung individueller Erfassungs-, Bewertungs- und Erhaltungskonzepte.
Transparente Entscheidungen
Die Erfahrungen der Ge-Komm aus vielen bundesweiten Projekten zeigen, dass Entscheidungen, die im Zusammenhang mit der öffentlichen verkehrlichen Infrastruktur stehen, von den Bürgern mit großer Aufmerksamkeit und durchaus kritisch verfolgt werden – und zwar nicht nur dort, wo die Anwohner zur Finanzierung von grundhaften Erneuerungen herangezogen werden können. Auch in Kommunen, die über keine sogenannte Straßenausbaubeitragssatzung gemäß Kommunalabgabengesetz (KAG; Business Geomatics berichtete) verfügen, laufen heftige Diskussionen, wenn es um die „Prioritätenliste“ geht. „Es ist daher enorm wichtig, dass die jeweiligen Fakten und Aspekte der Entscheidungsfindung klar nachvollzogen werden können“, betonen Klassen und Mende unisono. Verantwortliche müssten demnach die Prozesse zur Entscheidungsfindung transparent gestalten und bürgernah erklären und vermitteln können. „Die zahlreichen und berechtigten Fragen der Bürger sind zu jeder Zeit umfassend und nachvollziehbar zu beantworten.“
Der Straßenzustand bildet hier eine wichtige Entschei-dungsgrundlage. Sinnvollerweise muss die Instandsetzung zunächst dort ansetzen, wo Schäden bereits zu Beeinträchtigungen der Funktion und Sicherheit führen oder wo durch ein gezieltes Eingreifen genau diese Situation mit überschaubarem Mitteleinsatz bereits frühzeitig verhindert werden kann. Eine Zustandserfassung ist daher immer der erste Schritt auf dem Weg zur Maßnahmenplanung.
„In der Regel erfolgt das in den Städten, Gemeinden und Kommunen im Rahmen einer objektiven Zustandserfassung“, beschreiben die Ge-Komm-Geschäftsführer. Sie verweisen allerdings auch darauf, dass die Ergebnisse der Zustandserfassung und -bewertung allein keinesfalls ausreichen, um passgenaue Prioritätenlisten zu erstellen. „In der Praxis trifft man eigentlich in jeder Kommune immer auf eine Vielzahl von Straßen, deren Zustand oberhalb des Schwellenwertes liegt und somit als erneuerungsbedürftig gelten“, so Mende und Klassen.
Bei der Frage, welche Straßen und Wege als erstes angegangen werden sollen, hilft diese typische Ausgangssituation zunächst freilich nicht. Vielmehr bedarf es klarer Kriterien und Prioritäten, um eine sinnvolle Reihenfolge in Form eines Rankings zu schaffen. Typische Aspekte dieser Prioritäten sind nach Angaben der Ge-Komm beispielsweise die Straßenart beziehungsweise der Straßentyp, eine mögliche ÖPNV-Belastung, der bauliche Zustand von Kanälen und Leitungen, die Bedeutung im Stadtbild oder die angestrebte Barrierefreiheit. Aber auch Fördermöglichkeiten und (Re-)Finanzierungsaspekte, der Grad der Bebauung, Verkehrssicherungspflichtaspekte oder Defizite bei Starkregen und Sturzfluten sind hierbei zu beachten. „Die verschiedenen Kriterien sind dabei stets individuell zu definieren: Sie können sehr unter-schiedlich sein und müssen immer passgenau formuliert werden“, erläutern die Ge-Komm-Geschäftsführer Klassen und Mende.
Die richtige Wahl treffen mit XChoice
An dieser Stelle setzt das Online-Tool XChoice der Ge-Komm GmbH an, das den Kommunen eine gewichtete, mehrstufige Entscheidungsfindung ermöglicht. Gleichzeitig dient die Auswertung dazu, komplexe Entscheidungsprozesse auf einfache Art und Weise verständlich und transparent zu machen. Das Online-Tool wurde von dem Unternehmen aus dem Osnabrücker Land aus der Praxis heraus entwickelt. „Bei der XChoice-Entwicklung sind also Erfahrungen aus zahlreichen bundesweiten Projekten des Unternehmens eingeflossen“, betonen Klassen und Mende. „Neben der intuitiven Bedienungsmöglichkeit des Tools haben wir dabei besonderen Wert auf die Verfügbarkeit gelegt. Daher steht der Service konsequenterweise online zur Nutzung zur Verfügung. Softwareinstallationen beim Anwender sind folglich nicht nötig.“
Um das XChoice-Tool anwenden zu können, muss der Nutzer lediglich die von der Ge-Komm GmbH bereitgestellte Vorlagendatei mit seinen individuellen Kriterien befüllen und diese Werte an das Beratungsunternehmen übermitteln. Dort werden die Inhalte dann plausibilisiert und in das Online-Tool eingelesen. Der Anwender bekommt seine Zugangsdaten online übermittelt und kann „die Gewichtungen individuell für jedes einzelne Kriterium definieren und mit einem einfachen Schieberegler verschiedene Rechenszenarien durchführen“, berichtet Klassen. „Dazu sind keine tiefgreifenden Programmierkenntnisse vom Anwender erforderlich. Vielmehr übernimmt XChoice alle Prozesse und ermöglicht somit eine einfache Bedienung auf intuitive Art und Weise. Sobald der Nutzer in XChoice über die Schieberegler die Gewichtungen für einzelne Kriterien vergibt beziehungsweise verändert,sortiert sich die Liste automatisiert und in Echtzeit.“ Das Tool ermöglicht dabei das Speichern unterschiedlicher Varianten, die sich auch per Link online verschicken lassen. Auf diese Weise können eigene Favoriteneinstellungen auch an andere übermittelt werden.
Im Ergebnis werden durch den XChoice-Service der Ge-Komm GmbH transparente, nachvollziehbare und belastbare Prioritätenlisten ermöglicht. Das Führen von genau diesen Listen fordert jetzt insbesondere das Bundesland Nordrhein-Westfalen im Rahmen des §8a KAG von seinen Kommunen. „Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen müssen Prioritätenlisten für beitragspflichtige und für beitragsfreie Maßnahmen für die nächsten fünf Jahre im Voraus erstellen und veröffentlichen“, erklärt Mende. „Die Frage, warum welcher Straßenabschnitt an welcher Stelle in der jeweiligen Prioritätenliste steht, lässt sich für die Anwender von XChoice ganz einfach beantworten. Das steigert auch die Akzeptanz für Straßenerhaltungs- und -baumaßnahmen auf Seiten der Anwohner und Bürger.“ (jr)