Heute tritt das „Gesetz zur Anpassung nationaler Regelungen an die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 der Kommission vom 24. Mai 2019 über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge” in Kraft. Die Anpassung war dringend notwendig, um die deutschen Vorschriften mit dem seit dem 31. Dezember 2020 in Deutschland anzuwendenden europäischen Luftverkehrsrecht für unbemannte Luftfahrzeugsysteme (UAS) in Einklang zu bringen und Widersprüche zu beseitigen. Das Gesetz ändert im Wesentlichen das Luftverkehrsgesetz (LuftVG) und die Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO). „Der UAV DACH e.V. begrüßt das längst überfällige Änderungsgesetz. Für alle Betreiber und Piloten von unbemannten Luftfahrzeugsystemen im zivilen gewerblichen Bereich und für alle Modellflugpiloten endet nunmehr der mit Unsicherheit und Unklarheit verbundene Übergangszustand. Nun ist klar, was nach den Verordnungen der Europäischen Union und den deutschen Luftverkehrsregeln beim Flug mit Drohnen zulässig oder zu beachten ist”, stellt Achim Friedl, Vorstandsvorsitzender des UAV DACH e.V. fest.
Es war keine einfache Geburt. Der erste Entwurf aus dem Hause von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer war noch von einer zersplitterten Verwaltungszuständigkeit und mehr als 30 Verboten geprägt. Das hätte den Einsatz von Drohnen im Dienst von Menschen, Natur und Gesellschaft in Deutschland weitgehend zum Erliegen gebracht. Die Intervention des UAV DACH e.V. im Sinne seiner Mitglieder während des Gesetzgebungsprozesses hat doch noch zu einer grundlegenden Änderung geführt. Der Deutsche Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates ein Gesetz beschlossen, dass das mit Drohnen Machbare unter Beachtung der Sicherheit im Luftraum und der Bürger und Bürgerinnen am Boden enthält.
„Glücklicherweise wurde die Fachexpertise aus dem UAV DACH und auch mein persönlicher Vortrag im Sinne der nützlichen Verwendung von Drohnen von den Abgeordneten des Deutschen Bundestages gehört und aufgenommen“ sagt Achim Friedl. „Wir haben nun ein Regelwerk mit klaren Zuständigkeiten. Unsere Mitglieder, die Drohnen betreiben, wissen nun an welche Behörde sie sich für alle Angelegenheiten zu wenden haben. Ich hoffe auch, dass sinnvolle Flüge, wie beispielsweise der dringende Transport medizinischer Güter, im gut abgestimmten Zusammenwirken der Luftfahrtbehörden der Länder, des Luftfahrt-Bundesamtes und der Betreiber mit bundesweit geltenden Betriebsgenehmigungen versehen werden und dass der Überflug in sicherer Höhe über sensible Gebiete zugelassen wird.“
Sehr erfreulich sei, dass die meisten Drohnenpiloten bereits die jetzt vorgeschriebene Eintragung in ein Register vorgenommen haben und dass die für einen sicheren Flugbetrieb notwendigen Kenntnisse in einer Prüfung nachgewiesen wurden („Drohnenführerschein“).