XPlanung hat sich als Datenstandard für die Bauleitplanung längst etabliert, mit der derzeitigen Novellierung des Baugesetzbuchs wird nun endgültig auch auf rechtlicher Seite Verbindlichkeit erzeugt.

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Mit 28 Jahren ist Elias Holzmann jüngstes Mitglied im Stadtrat von Marktoberdorf im Allgäu und setzt sich dort leidenschaftlich auch für die Digitalisierung als eines der wichtigen Kommunalen Themen ein. Er ist zudem im Landratsamt Ostallgäu in der Abteilung IT – Digital beschäftigt und kümmert sich dort um die Einführung von XPlanung. Eine in der Vergangenheit anspruchsvolle Aufgabe, denn im Landkreis gibt es, wie in vielen anderen bayrischen Kommunen, wenig Know-how im Bereich CAD-basierter Bauleitplanung. Folglich gab es für die anspruchsvolle Ersteinführung von XPlanung auch kritische Stimmen. Doch für Holzmann hat sich in den vergangenen Monaten jedoch eine entscheidende Wende vollzogen: „Inzwischen sind die Basisarbeiten erledigt, viele Prozesse rund um die Bauleitplanung sind umgestellt und Verfahren rund um Beteiligung, Veröffentlichung und öffentliche Fachdiskussionen basieren inzwischen auf dem vollvektoriellen Bauleitplänen, und niemand möchte den Standard inzwischen mehr missen“, erzählt der IT-Experte. Die Erfahrungen mit den – wie überall im Freistaat über DiPlanung veröffentlichten – Daten stiften so viel Mehrwert in den Prozessen, dass kaum mehr Motivation von außen nötig sei, um die Digitalisierung der betroffenen Verwaltungsaufgaben nach vorne zu bringen. Das, was alle Experten für die XPlanung-Umstellung schon seit mehr als 10 Jahren in Aussicht gestellt haben, ist inzwischen in der Praxis spürbar. Die Mehrwerte des Datenstandards entstehen dann, wenn durchgängige Prozesse etabliert sind und Synergien allseits greifbar werden. Nach der Pflicht der Umstellung hängen nun die reifen Früchte tief und die Ernte wird eingefahren.
Rechtlicher Schlussstein
Die Motivation für die Digitalisierung der Planungswerkzeuge zur Lenkung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung, hat bundesweit an Schwung gewonnen. Auch gesetzlich ist man kurz davor, den Schlussstein zu setzen, denn in der derzeit laufenden Novellierung des Baugesetzbuches (BauGB) ist XPlanung nun verbindlich geregelt.
Dabei hatte sich das Gesetz mit XPlanung lange Zeit gelassen. Die gesetzliche Verankerung von XPlanung nahm 2017 ihren Anfang, als der IT-Planungsrat die Einführung vorschrieb. Später kamen weitere Gesetze zur Förderung der Digitalisierung und Modernisierung der Verwaltung dazu, also das Onlinezugangsgesetz (OZG) und das E-Government-Gesetz (EGovG). Seit 2023 sind öffentliche Verwaltungen verpflichtet, Bebauungs-, Flächennutzungs- und Regionalpläne im XPlan-Format zu erfassen. Nun steht mit der Erweiterung des BauGB der finale Abschluss des legalen Rahmens an, die gleichzeitig den größten Einfluss auf die Kommunen hat. Das Gesetz besitzt größte Relevanz und erzeugt ein maximals Maß an Verbindlichkeit für rechtsrelevante kommunale Verfahren.
Im Paragraf 2 Abschnitt 4 des neuen BauGB-Entwurfs, der zum 1. Januar in Kraft treten soll, heißt es: „Bei der Erstellung von Planunterlagen für Bauleitpläne und sonstige städtebauliche Satzungen ist gemäß dem Beschluss 2017/37 des IT-Planungsrats vom 5. Oktober 2017 der Standard XPlanung zu verwenden.“ Im Paragraf 10a heißt es weiter, dass „der Bebauungsplan im Standard XPlanung zusammen mit der Begründung im Internet veröffentlicht und über ein zentrales Internetportal des Landes oder mehrerer Länder zugänglich gemacht wird.“ Gleiches gilt für den Flächennutzungsplan, der ebenfalls mit der Online-Veröffentlichung in Kraft treten soll (Paragraf 6a): „Der genehmigte Flächennutzungsplan im Standard XPlanung wird zusammen mit der Begründung im Internet veröffentlicht und über ein zentrales Internetportal des Landes oder mehrerer Länder zugänglich gemacht.“
Im gleichen Zug wird auch das Raumordnungsrecht reformiert. Es folgt ebenso der Prämisse, Planen und Bauen in Deutschland einfacher, digitaler und schneller zu machen. Im Paragraf 7 des Raumordnungsgesetzes (ROG) heißt es explizit, dass „bei der Erstellung von Raumordnungsplänen der Standard XPlanung verwendet werden soll.“ Auch hier ist die Veröffentlichung im Internet in einem zentralen Portal des Landes und im Standard XPlanung vorgesehen.
Verbindlichkeit für vollvektorielle Daten wird diskutiert
Carsten Thoms, Leiter der XLeitstelle Planen und Bauen in Hamburg, sagt: „Die Gesetze sind derzeit im parlamentarischen Verfahren, die bisherigen öffentliche Stellungnahmen sehen die Digitalisierung überwiegend positiv.“ Das gelte auch für die Bundesländer. „In den Stellungnahmen werden hauptsächlich lediglich Aspekte kontrovers diskutiert, die etwa die Veröffentlichung der XPlanGML mit der Begründung als notwendig für die Wirksamkeit betrachten“, sagt Thoms. Ein zentrales Internetportal des Bundes oder mehrerer Länder für die Bauleitplanung ist zwar nicht vorgesehen, obwohl es vielseits gewünscht wurde, an dieser Stelle wollte sich der Bund wohl nicht zu weit aus dem Fenster lehnen. Dafür ist derzeit noch im Gespräch, die Digitalisierungsanforderung nochmals hochzufahren – und zwar in Form der Forderung der vollvektoriellen Verarbeitung der Bebauungspläne (anstatt nur „teilvektorisiert“). Die Vollvektorisierung, durch die die späteren prozessorientierten Vorteile erst vollumfänglich ausgeschöpft werden können, wird im Moment noch nicht überall angewendet. Einige Kommunen haben die Hürde für die Neuerfassung noch in Form teilverktorieller Daten bewusst niedrig gelassen, also nur den sogenannten Minimalstandard unterstützt. Ob dieses Schlupfloch bei den Gesetzesnovellierungen überlebt, entscheidet sich in den nächsten Wochen, es sieht aber nicht danach aus.
Digitale Verfahrensführung schafft Motivation
Ungebremst ist hingegen die dynamische Weiterentwicklung des XPlanung-Datenmodells. Seit 2018 geschieht dies an der Leitstelle in Hamburg. Die Version XPlanung 7.0 ist zum Ende des Jahres angekündigt. Interessant ist aber vor allem die zunehmende Reifung der Verwaltung- und Verfahrensprozesse rund um die XPlanung, wie das Eingangsbeispiel aus Bayern zeigt. Bundesweit nimmt die „integrative Verfahrensführung in der Bauleitplanung, Raumordnung und Planfeststellung“ zu, sprich die internetbasierten, modernen, zentral organisierten und volldigitalen Beteiligungsverfahren, die nicht nur Zeit einsparen, sondern Demokratie und Beteiligung fördern. Es sind moderne, digitale Online-Plattformen entstanden, die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung bei räumlichen Planungen, Bebauungsplänen und Genehmigungsverfahren ermöglichen. Bürger und Träger öffentlicher Belange können dort Planunterlagen einsehen und Stellungnahmen direkt im System abgeben. „Die Nutzung wird in Folge der BauGB Anpassung mutmaßlich weiter steigen“, sagt Thoms.
Wärmeplanung weiter im Fokus
Gleiches gilt auch für die fachlichen Erweiterungen, obwohl diese zum Teil erst am Anfang stehen. In erster Linie ist hier die Kommunale Wärmeplanung zu nennen, die inzwischen auch von vielen Kommunen umgesetzt wurde und großen Einfluss auf Raumordnung und Siedlungsentwicklung haben wird. Die derzeitigen Wärmeplanungen haben jedoch sehr unterschiedliche fachliche Tiefe und sind teils noch sehr entfernt davon, vollständig vektorisiert zu sein. Die jüngsten geopolitischen Änderungen, der Regierungswechsel und der allseits bemerkbare Vibe-Shift mit der einhergehenden Restauration fossiler Energieträger haben die Dynamik auf dem Thema zudem etwas herausgenommen. Gleichwohl gibt es auch hier Dynamik.
Konkret wird dies im Entwurf der Novelle des Wärmeplanungsgesetzes, die sich derzeit im parlamentarischen Verfahren befindet. Hier hat sich der Bund dazu entscheiden, einen Datenraum zur Integration aller zukünftig abgeschlossenen und aktualisierten Kommunalen Wärmepläne zu erstellen. Der Bund will damit einen zentralen und aktuellen Blick auf die dezentrale Energiewende ermöglichen und so die nationale Energieentwicklungsplanung stärken. Themen wie Wasserstoff, Solarpotenzial, Bioenergie, Speicher oder regenerative Fernwärme sollen damit in Tiefe und Breite analysierbar und damit gestaltbar werden.
Dafür braucht man einen verbindlichen Datenstandard, der mit XWärmeplan bereits im vergangenen Jahr von der Leitstelle vorbereitet wurde. Im novellierten WPG wird dieser bereits erwähnt. Mit XWärmeplan wird der digitale Austausch von Ergebnisdaten der kommunalen Wärmeplanungen zwischen Behörden, Planungsbüros und Öffentlichkeit standardisiert. Im Paragraf 24 heißt es: „Die Daten sind in einem für den Datenraum vorgegebenen Datenformat zu übermitteln. Über das zu verwendende Datenformat wird auf der Internetseite des Datenraums informiert.“ Gleichzeitig wurde eine Vereinbarung („Definition of Done“) von XWärmeplan vom FIT-Standardisierungsbord genehmigt. Darin ist festgehalten, dass die organisatorische Verantwortung für XWärmeplan weiter in der XLeitstelle liegt und von dort aus dem IT-Planungsrat vorgelegt werden soll. Die dafür weit fortgeschrittenen Arbeiten waren also zielführend. „Die Version 1.0 wird freigegeben, wenn das Gesetz verabschiedet wurde. Große Änderungen sind jedoch nicht mehr zu erwarten“, sagt Thoms.
Genehmigungen für neue Trassen beschleunigen
Ein weiteres, wenngleich auch im Moment noch kleines Thema ist XTrasse, der neuen Standard für georeferenzierte Trassenpläne, der auch Überschneidungen mit XTiefbau hat. In beiden Fällen werden Baumaßnahmen in einem standardisierten Datenmodell abgebildet und so vor allem Zustimmungs- bzw. Genehmigungsverfahren etwa beim Breitbandausbau beziehungsweise dem Wasserstoffnetz unterstützt. Dies wird insbesondere von großen Leitungsnetzbetreibern gefordert, die damit Verwaltungsaufwand einsparen und Prozesse beschleunigen wollen. Trassenpläne sollen in Form von XTrasseGML oder XTrasseJSON Bestandteil der XTiefbau-Antragsnachricht werden und so verlustfrei an die Verwaltung übertragen und dort mit entsprechenden GIS-Anwendungen visualisiert werden können. Auch hier geht es um Vektorisierung: XTrasse soll in Zukunft die üblicherweise als PDF-Dateien eingereichten Trassenpläne vollständig ersetzen. Im Tiefbauportal von Hessen (ehemals Breitbandportal) ist ein Upload von XTrasseGML beispielsweise schon möglich. Erste erfolgreiche Projekte rund um Breitband oder das neue Wasserstoffnetz nutzen bereits XTrasse als Geodatenstandard, um eine medienbruchfreie Kommunikation zwischen Netzbetreiber und Behörden zu etablieren – auch dies ist ein weiterer, dringend notwendiger Schritt in Richtung deutscher Verwaltungsmodernisierung und digitaler Souveränität.
